Totschlag am Stachus: Täter muss lange in Haft

Ein Messerstecher wird zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht rückt aber vom Mordvorwurf ab, weil es keine Heimtücke feststellen kann.
von  John Schneider
Beim Prozessauftakt: der Angeklagte mit dem Dolmetscher (l.) und seinem Strafverteidiger Peter Schneider.
Beim Prozessauftakt: der Angeklagte mit dem Dolmetscher (l.) und seinem Strafverteidiger Peter Schneider. © Daniel von Loeper

München - Karfreitag 2019: Im Streit um ein Handy wird ein 17-Jähriger in der Nähe des Stachus niedergestochen. Er stirbt.

Streit um Handy eskaliert: Mann sticht mit Messer zu

Der 23-jährige Angeklagte hat die Tat zugegeben, den Tatablauf aber anders geschildert als die Ermittler. Die waren von Mord ausgegangen. Der 23-Jährige soll einem Freund zu Hilfe geeilt sein und zugestochen haben, weil dieser Streit mit dem späteren Opfer hatte.

Urteil: Über zwölf Jahre Knast

Jetzt ist das Urteil gegen den Täter ergangen. Er muss zwölf Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung eines zweiten Opfers.

Totschlag oder Mord?

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht waren nach der Beweisaufnahme zu dem Schluss gekommen, dass der Angeklagte nicht heimtückisch handelte. Michael Pösl, der Anwalt des Vaters des Getöteten, sieht das anders. Er hatte durchaus das Mordmerkmal Heimtücke erkannt und deshalb auf Mord und lebenslange Haft plädiert.

Verteidiger Peter Schneider lässt nach dem Urteil noch offen, ob er für seinen Mandanten in Revision gehen will.

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