Totschläger von Dominik Brunner will auf freien Fuß

Nachdem sein Mittäter bereits 2014 auf freien Fuß kam, will auch der zweite Mann, der 2009 Dominik Brunner zu Tode prügelte, die Bedingungen für eine frühzeitige Entlassung erfüllen.
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Markus S. (r.) am 20. Juli 2010 im Gerichtssaal in München. Sein Mittäter (2.v.l.) ist seit September 2014 wieder frei.
dpa Markus S. (r.) am 20. Juli 2010 im Gerichtssaal in München. Sein Mittäter (2.v.l.) ist seit September 2014 wieder frei.

Nachdem sein Mittäter bereits 2014 auf freien Fuß kam, will auch der zweite Mann, der 2009 Dominik Brunner zu Tode prügelte, die Bedingungen für eine frühzeitige Entlassung erfüllen.

München – Neun Jahre und zehn Monate – so lautete das Strafmaß für den damals 18-jährigen Markus S., der im September 2009 gemeinsam mit seinem Freund Sebastian L. den Manager Dominik Brunner (†50) am S-Bahnhof Solln zu Tode geprügelt hatte. Brunner hatte sich schützend vor eine Gruppe Jugendlicher gestellt, die von den Tätern bedroht worden waren.

Sebastian L. ist inzwischen frei. Wegen guter Führung wurde im Herbst 2014 der Rest seiner siebenjährigen Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. L. war zu diesem zeitpunkt 22 Jahre alt. Der mittlerweile 26-jährige Haupttäter Markus S. sitzt noch. Doch einem Bericht der "Bild" zufolge soll auch er jetzt versuchen, die Auflagen für eine vorzeitige Entlassung zu erfüllen.

Therapie als Voraussetzung für vorzeitige Entlassung

Maßgeblich für die Chance, vorzeitig rauszukommen, soll der erfolgreiche Abschluss einer Therapie sein. Dagegen soll sich der Haupttäter (trotz ebenfalls guter Führung und absolvierter Ausbildung) im Gegensatz zu seinem Komplizen stets geweigert haben. Wie die Zeitung erfahren hat, soll er jetzt, knapp sieben Jahre nach der Tat, eingelenkt haben.

Im Herbst 2015 soll S. demnach die JVA gewechselt und einen Therapieplatz in der sozialtherapeuthischen Anstalt Erlangen ergattert haben. Ginge man von einer Therpaielänge von einem Jahr und von der Tatsache aus, dass S. diese durchhält, könnte er seine Haftzeit um rund zwei Jahre verkürzen und im Sommer 2019 ein freier Mann sein.

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