Tote Polizisten verunglimpft: Hassredner verurteilt

Erster Prozess dieser Art: Ein 35-Jähriger gibt die Vorwürfe zu - und muss ein Jahr ins Gefängnis.
John Schneider
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Der Angeklagte mit Verteidiger Nico Werning.
Der Angeklagte mit Verteidiger Nico Werning. © jot

München - Wenige Tage nach den Schüssen von Kusel (Rheinland-Pfalz), bei denen zwei Polizisten bei einer Fahrzeugkontrolle starben, hat Hans T. (35, Name geändert) Münchner Polizisten das gleiche Schicksal gewünscht und ihre toten Kollegen als "Bastarde" bezeichnet.

Der Prozess gegen Hans T. dürfte "eines der ersten Verfahren überhaupt wegen Hassrede zum Nachteil dieser Beamten beziehungsweise ihrer Angehörigen sein", so ein Sprecher des Amtsgerichtes. Die Angehörigen eines der beiden Opfer von Kusel hatten Strafantrag gestellt. Der 35-Jährige ist unter anderem wegen Belohnung und Billigung von Straftaten und dem Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener angeklagt.

Täter beschimpft Polizisten 

Auslöser des Ausrasters war ein Streit mit seiner Schwester, erklärt der geständige Angeklagte gestern. Er habe danach viel getrunken und eine Tischplatte zerstört. Nachbarn alarmierten wegen des Krachs die Polizei.

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Die vier Polizisten, die zur Wohnung von Hans T. gekommen waren, mussten sich unter anderem als "Bastarde" und "Judenschweine" bezeichnen lassen. Oberstaatsanwalt und Antisemitismusbeauftragter Andreas Franck hakt da nach. Doch der Angeklagte behauptet, dass er nur in Extremsituationen so ausfallend werde, um möglichst großen Schaden anzurichten. Er habe aber nichts gegen Polizisten, Juden oder Ausländer.

Das Urteil: ein Jahr Haft. Ohne Bewährung.

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7 Kommentare
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  • Boandlkramer am 08.07.2022 07:23 Uhr / Bewertung:

    Das muss man mal sacken lassen. Ein herumkrakelender Betrunkener geht für sein Rumgrölen und Maulen ein Jahr in den Knast. Ohne Bewährung, Sozialstunden, Therapieauflage usw.

    Junge Gewalttäter, oftmals aus dem Ausland, kommen für weit mehr auf dem Deckel mit lächerlichen Bewährungsstrafen davon. Kein Wunder dass unsere Justiz von den einen für Weicherer und von anderen als völlig aus der Spur geraten halten.

  • Sachsenlöwe am 08.07.2022 10:00 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Boandlkramer

    Sie vergleichen hier ein Urteil im Erwachsenen-Strafrecht mit Urteilen gegen "junge Gewalttäter", also Urteile aus dem Jugend-Strafrecht. Die Unterschiede im Gesetz sind erheblich. So sieht als Beispiel das Gesetz für Erwachsene bei Mord lebenslang vor, bei Jugendlichen aber gilt eine Höchststrafe von 10 Jahren. Sie vergleichen also Äpfel mit Birnen. Tun sie das, weil Sie nicht den Hauch einer Ahnung haben, oder weil sie mit fadenscheinigen Argumenten schlicht Hetze betreiben wollen?

  • Boandlkramer am 08.07.2022 12:27 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Sachsenlöwe

    Diese enormen Unterschiede sind Teil des Problems und heute auch kaum mehr vermittelbar. Nicht in einer Zeit, in der die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ernsthaft diskutiert wird.

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