Tollwood: Polizeieinsatz wegen illegalen Drohnen-Flugs

Ein 19-Jähriger lässt seinen Multicopter über dem Tollwood Festivalgelände kreisen – eine Erlaubnis hat er dafür nicht. Was dem jungen Mann nun droht.
von  Annika Schall
Eine Drohne kreiste am Samstagabend über dem Tollwood, erlaubt war das nicht.
Eine Drohne kreiste am Samstagabend über dem Tollwood, erlaubt war das nicht.

München – Vielleicht wollte er Luftbilder des lauen Festivalabends machen, vielleicht aber auch einfach nur sein Talent als Pilot unter Beweis stellen. Was einen 19-Jährigen dazu bewog, seine Drohne am Samstagabend über dem Tollwood-Gelände im Olympiapark steigen zu lassen, ist nicht überliefert.

Bekannt ist allerdings, dass die Polizei den Amateurflug nicht guthieß. Denn für Drohnen gibt es eine Reihe von Regeln. Unter anderem ist das Fliegen über Menschenansammlungen, wie auf dem Tollwood, in den allermeisten Fällen verboten.

Auch eine Haftpflichtversicherung brauchen Drohnenpiloten und die hatte der 19-Jährige nicht. Zudem fehlten an dem Gerät Kennzeichnung und Nachtbeleuchtung.

Bei illegalem Drohneneinsatz drohen Bußgelder

Den Hobbypiloten erwartet deshalb nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Luftverkehrsgesetz. Außerdem wurde seine Drohne vor Ort sichergestellt.

In der Vergangenheit wurden solche Vergehen durchaus hart bestraft. So hatte ein Mitglied der Piratenpartei vor fünf Jahren unerlaubterweise eine Drohne zu einem Wahlkampfauftritt von Bundeskanzlerin Angela Merkel geschickt. Die Drohne war nur wenige Meter vor der Kanzlerin abgestürzt. Der Pilot wurde zu einem Bußgeld von 500 Euro verurteilt.

Einen Fotograf, der seine Drohne über dem Hafenfest in Ueckermünde aufsteigen ließ, traf es sogar noch härter: Da er die Bilder kommerziell nutzen wollte, musste er eine Strafe von 1.500 Euro zahlen.

Strafen von fünf bis 50.000 Euro

In München ist für solche Verstöße das Luftamt Südbayern zuständig. Laut dessen Information sieht das Luftrecht bei vorsätzlichem Handeln derzeit einen Bußgeldrahmen von 5 Euro bis 50.000 Euro vor. Bei fahrlässigem Handeln reduziert sich die Strafe um die Hälfte. 

In der Realität wird das volle Strafmaß aber selten ausgeschöpft. Die allermeisten Fälle sind laut Luftamt fahrlässig und nicht schwerwiegend. Die Bußgelder bewegen sich in diesen Fällen zwischen 50 und 200 Euro. 

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