Tödlicher Hebebühnenunfall: Prozess gegen Gutachter

Vorwurf der fahrlässigen Tötung vor Gericht entkräftet: 72-Jähriger wird freigesprochen.
John Schneider |
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Freispruch für Peter T.
jot Freispruch für Peter T.

München - Der 53-jährige Tim S. (Namen geändert) war auf dem Gelände einer Obersendlinger Recyclingfirma auf der Suche nach brauchbaren Kfz-Teilen. Dabei erspähten er und sein Begleiter einen Opel, der auf einer Hebebühne aufgebockt war.

Sie ließen den Wagen an jenem Apriltag 2014 mehrmals nach oben und nach unten fahren, um ihn genauer unter die Lupe zu nehmen. Dabei passierte es. Der Tragarm der Hebebühne fiel mitsamt Auto plötzlich ruckartig nach unten. Der 53-Jährige wurde am Kopf getroffen und erlitt ein massives Schädelhirntrauma. Tim S. war nicht mehr zu helfen. Er starb noch am Unfallort.

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Am Dienstag musste sich nun ein Gutachter vor Gericht verantworten. Wegen fahrlässiger Tötung. Der Grund: Er hatte die Hebebühne am 14. November 2013 inspiziert und mit einer Prüfplakette versehen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Prüfung nicht sorgfältig genug gemacht zu haben.

Der Experte hätte erkennen müssen, dass Trag- und Sicherheitsmutter der Bühne verschlissen waren. Außerdem sei der Notschalter defekt gewesen. Drei gute Gründe, die Plakette nicht zu erteilen und stattdessen die Reparatur der Hebebühne zu verlangen.

Der Betrieb der Hebebühne hätte nach Ansicht der Ankläger im November 2013 erst einmal ganz verboten werden müssen. Zumal aufgrund des Standortes klar war, dass dort viele Menschen zugange sind und auch die Hebebühne bewegen würden. Bei einem Verbot wäre es nicht zu dem tödlichen Unfall gekommen.

Doch es sprachen auch einige Faktoren gegen eine fahrlässige Tötung. Zum einen lag bereits ein halbes Jahr zwischen der Begutachtung und dem tödlichen Unfall. Das Opfer hatte auch keine Erlaubnis, die Hebebühne zu bewegen.

An dem Sicherheitsschalter kann auch durchaus nach dem Gutachten manipuliert worden sein.

Für Amtsrichter Thomas Müller waren das zu viele Zweifel. Er sprach Peter T. vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.   

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