Todesdrama: Lkw überrollt Radler

Radler überfahren: Ein wegen fahrlässiger Tötung verurteilter Lkw-Fahrer kämpft um seinen Führerschein – und damit seinen Job.
John Schneider |
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Muss den Führerschein vier Wochen abgeben: der Lkw-Fahrer Karl K. mit seinem Anwalt Philipp Mohrschulz vor der gestrigen Verhandlung.
jot Muss den Führerschein vier Wochen abgeben: der Lkw-Fahrer Karl K. mit seinem Anwalt Philipp Mohrschulz vor der gestrigen Verhandlung.

München - Nervös bearbeitet Karl K. (Name geändert) seine Hände, starrt mit glasigem Blick ins Leere. Man merkt ihm an, dass sich im nächsten Moment seine Zukunft entscheidet. Seine bisherige Existenz steht und fällt mit dem Urteil, dass die Richterin gleich verkünden wird. Der 59-jährige Kraftfahrer hatte am 25. Juni 2015 beim Rechtsabbiegen an der Kreuzung Dachauer Straße/Gröbenzeller Straße einen Radler übersehen. Der Lkw erfasste den 82-jährigen Alfred G., überrollte ihn und verletzte ihn schwer. Der alte Mann starb zwei Wochen später im Krankenhaus an Organversagen.

Dass er einen Fehler gemacht hat, gibt Karl K. zu. „Es tut mir sehr leid. Ich habe ihn am Boden liegen sehen“, erinnert er sich. „Das trage ich mit mir rum.“ Fast flehend fügt er an: „Ich weiß nicht, wo er hergekommen ist.“ Den Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Strafbefehl hatte der Thüringer akzeptiert. Seinen Einspruch hatte der Kraftfahrer auf das Strafmaß beschränkt. Sein Anwalt erklärt, warum: Karl K. drohe die Entlassung, falls er wie im Strafbefehl vorgesehen den Führerschein für vier Wochen abgeben muss.

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Auf Nachfrage ergänzt der Jurist, dass sein Mandant auch keine vier Wochen Urlaub nehmen könne, um diese Lücke zu überbrücken. Karl K. habe sich in den vergangenen 30 Berufsjahren erstaunlicherweise keinerlei Punkte gesammelt. Sein Vorstrafenregister ist blütenweiß, wirft der Verteidiger in die juristische Waagschale.

Die Richterin bleibt hart

Die Richterin lässt sich aber nicht erweichen. Es bleibt wie von der Staatsanwältin gefordert bei dem Strafmaß des Strafbefehls. Karl K. muss demnach eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Euro (3600 Euro) zahlen. Wichtiger: Auf den Führerschein muss er vier Wochen verzichten. Seinen Job ist er damit wohl los.

Sie habe die Sache lange abgewogen – auch schon vor dem Verhandlungstag –, sei aber zu dem Schluss gekommen, dass sich der Strafbefehl bereits am unteren Rand des möglichen Strafmaßes bewege. Dort sind bereits alle für den Angeklagten sprechenden Umstände berücksichtigt worden.

Aber: „Es ist ein Mensch ums Leben gekommen.“ Die Problematik beim Rechtsabbiegen von Lkw sei bekannt. Karl K. hätte vorsichtiger abbiegen müssen, um das Unglück zu verhindern.

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