Todesdrama am Harras in München: Kleintransporter überfährt Senior (83)

Beim Rangieren erfasst der Fahrer eines Kleintransporters mit dem Heck den Fußgänger. Die Hilfe kam zu spät.
Jan Krattiger
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Hier hat ein Kleintransporter-Fahrer einen 83-jährigen Fußgänger übersehen und überfahren.
Hier hat ein Kleintransporter-Fahrer einen 83-jährigen Fußgänger übersehen und überfahren. © privat

Sendling - Dramatische Szenen am Harras am Freitagvormittag: Gegen 10.40 Uhr fuhr dort ein Mann (42) mit seinem Mercedes-Kleintransporter in die dortige Fußgängerzone. 

Drama am Harras: Kleintransporter überfährt Senior (83)

Beim Rangieren überfuhr er dann mit dem Heck des Kleintransporters einen 83 Jahre alten Fußgänger, der ebenfalls dort in der Fußgängerzone entlang ging.  Dabei hat sich der Senior so schwer verletzt, dass er noch am Unfallort starb. 

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Die Fußgängerzone war für längere Zeit gesperrt, neben Polizei und Rettungswagen war auch ein Kriseninterventionsteam vor Ort.  Die Münchner Verkehrspolizei ermittelt nun den genauen Unfallhergang, der Verdacht der fahrlässigen Tötung steht im Raum. 

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  • Bongo am 28.10.2024 14:35 Uhr / Bewertung:

    Antwort an tutwaszursachesache:
    Sie wären als Fahrer unter Zeitdruck und bräuchten einen Einweiser. Sie würden in diesem Falle also Menschen ansprechen und bitten Einweiser zu machen. Der Erste Zeit, der Zweite will nicht, der Dritte versteht Sie nicht usw. Ich kann Ihnen nur sagen: Grau ist jede Theorie!
    Vielleicht sollten Sie sich schleunigst als Fahrer bewerben, dann können Sie ja die Arbeit StVO-gerecht ausführen, kann aber sein, daß Sie statt bis 18 Uhr noch um 22 Uhr unterwegs sind!

  • Bongo am 28.10.2024 14:07 Uhr / Bewertung:

    Antwort an tutwaszursache:
    Selbstverständlich gibt es im Straßenverkehr auch für Berufskraftfahrer unvorhersehbare Ereignisse, z.B. weil inzwischen eineBaustelle eingerichtet ist oder ein anderes Fahrzeug den Weg versperrt, so daß er -wie sonst üblich- nicht einfach weiterfahren kann, sondern rangieren oder rückwärtsfahren muß. Glauben Sie mir, ich habe das alles als Fahrer selber erlebt. Leute, die mit dem Gesetzbuch unterm Arm daherkommen, haben oft leider von der Realität wenig Ahnung!

  • Bongo am 28.10.2024 14:00 Uhr / Bewertung:

    Antwort an Kartoffelsalat:
    Sie haben Recht! Es gilt tatsächlich das Recht des Stärkeren, wenn jemand einen Fehler im Straßenverkehr macht. Das sollten Fußgänger wissen und sich sebst in Fußgängerzonen umsichtig verhalten.

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