Todes-Schläger vom Stachus soll zehn Jahre in Haft

Der 25-Jährige, der im Mc Donald's am Stachus einen 41-Jährigen so heftig geprügelt hatte, dass der Mann verblutete, soll laut Staatsanwaltschaft zehn Jahre in Haft.
München – Wegen Körperverletzung mit Todesfolge in einem Münchner Fastfood-Lokal hat die Staatsanwaltschaft zehn Jahre Haft für den Angreifer gefordert. Der 25 Jahre alte Angeklagte soll am 29. Juli 2011 aus nichtigem Anlass einem anderen Gast mindestens zwei wuchtige Fausthiebe ins Gesicht versetzt haben. Eine Wirbelschlagader des Mannes riss und der 41-Jährige verblutete. Die Verteidigung plädierte am Dienstag vor dem Münchner Landgericht auf höchstens vier Jahre Haft wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Das Urteil soll am Mittwoch gesprochen werden.
Mit dem Tod des Opfers habe der Angeklagte nicht rechnen können, wandte die Verteidigung ein. Die ausgelöste Blutung unter der Hirn- und Rückenmarkshaut sei nach dem Gutachten eines Rechtsmediziners eine „medizinische Rarität“, die er in seiner Laufbahn nur ein einziges Mal gesehen habe.
Der Anklagevertreterin zufolge kam der bis dahin nie gewalttätige 25-Jährige in jener Nacht in „schlechter Grundstimmung“ in das Lokal, drängte sich zu dem späteren Opfer an den Tisch und beschwerte sich über die dort liegenden schmutzigen Papierservietten. Das führte zu einem Streit, den der 41-Jährige vor dem Lokal fortsetzen wollte. Auf der Treppe schubste der Angeklagte laut Plädoyer den anderen und schlug ihm schließlich die Faust ins Gesicht. Vom Opfer sei keine Provokation und schon gar kein Angriff ausgegangen.
Der 41-Jährige habe sich „äußerst unglücklich verhalten“, hieß es von der Verteidigung. Seine Aufforderung, ihm vor das Lokal zu folgen, „gilt landläufig als Signal für eine handfeste Austragung eines Streits“. Hinzu komme, dass der Angeklagte durch Alkohol enthemmt war. Er bereue die Tat zutiefst, versicherte der 25-Jährige in seinem Schlusswort.