Todes-Schläger vom Stachus bekommt 7,5 Jahre

Vor knapp einem Jahr hat er einen Mann im Mc Donald's durch Faustschläge so schwer verletzt, dass er starb. Am Mittwoch wurde er in München zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.
dpa |
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McDonald's Stachus
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Vor knapp einem Jahr hat er einen Mann im Mc Donald's am Stachus durch Faustschläge so schwer verletzt, dass er starb. Am Mittwoch verurteilt das Landgericht München den Schläger zu siebeneinhalb Jahren Haft.  

München - Nach der tödlichen Schlägerei im Mc Donald's am Stachus muss der Täter siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht München wertete die Tat in seinem Urteil vom Mittwoch als Körperverletzung mit Todesfolge. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 25-jährige Angeklagte am 30. Juli 2011 einem 41 Jahre alten Gast des Lokals aus nichtigem Anlass „mindestens drei wuchtige Faustschläge“ ins Gesicht versetzt hatte. Dabei riss die linke Wirbelschlagader des Mannes und er starb an einer Blutung unter der Hirn- und Rückenmarkshaut.

Die Verteidigung kündigte Revision an. Ein Sachverständiger habe die Verletzung zwar als „medizinische Rarität“ bezeichnet, jedoch hafte derart heftigen Schlägen gegen einen so empfindlichen Bereich immer „das Risiko eines tödlichen Ausgangs an“, begründete der Vorsitzende Richter, Michael Höhne, das Urteil. Der 41-Jährige habe den Angriff zudem in keiner Weise provoziert. Zeugen hätten sein Verhalten als „ruhig und nicht aggressiv“ geschildert – selbst nach der ersten Ohrfeige.

Zugunsten des Angeklagten berücksichtigte das Gericht sein „von Reue getragenes Geständnis“. Der 25-Jährige hatte sich bei Mutter, Bruder und Freundin des Opfers entschuldigt. Der Angeklagte habe außerdem spontan zugeschlagen. Dem stünden das „brutale Gesamtbild“ und die Folgen der Tat gegenüber. Die Freundin, die die tödlichen Schläge mitansah, war laut Urteil „so traumatisiert, dass sie nicht mehr arbeiten und sogar nicht einmal mehr aufstehen konnte“.

Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert, die Verteidigung auf höchstens vier Jahre wegen vorsätzlicher Körperverletzung plädiert. „Ihnen mag die Strafe hart erscheinen“, wandte sich Höhne an den Angeklagten. Doch er solle stets im Auge behalten, dass seine Tat für das Opfer und seine Angehörigen „ein unabänderliches Lebenslang“ bedeute.

 

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