Tochter vergewaltigt: Neun Jahre Gefängnis

Gefasst und ohne Gefühlsregung nahm Augenoptiker Ulrich R. (48) aus Fürstenfeldbruck das Urteil des Landgerichts München II auf: neun Jahre Gefängnis wegen 169 Fällen von Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlen.
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Verurteilt: Der Augenoptiker Ulrich R. (48).
Torsten Huber Verurteilt: Der Augenoptiker Ulrich R. (48).

MÜNCHEN - Gefasst und ohne Gefühlsregung nahm Augenoptiker Ulrich R. (48) aus Fürstenfeldbruck das Urteil des Landgerichts München II auf: neun Jahre Gefängnis wegen 169 Fällen von Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlen.

Strafverteidiger Gerhard Bink erklärte nach der Urteilsbegründung: „Mein Mandant nimmt das Urteil an.“ Die inzwischen 18-jährige Frau wurde erstmals mit sieben Jahren von ihrem Vater vergewaltigt. Als ihr Bruder und ihre Mutter nicht im Haus waren, schleppte Ulrich R. die Kleine in den Keller, den der Augenoptiker als Werkstatt nutzte. Er sperrte den Raum ab, schlug das Mädchen ins Gesicht, setzte es auf den Tisch und riss ihm die Kleider vom Leib. Auf dem Tisch hatte der Angeklagte ein Messer bereit gelegt, um der Tochter Angst zu machen. Einmal zeigte er ihr auch eine Pistole, sagte „Schau mal!“

Aus Furcht vor dem brutalen Vater, der es immer wieder verprügelte, vertraute sich das Mädchen erst nach der Trennung ihrer Eltern der Mutter an. Im Dezember 2008 wurde Ulrich R. festgenommen. Im Prozess leugnete er die Taten: „Ich habe nie sexuelle Handlungen an meiner Tochter vorgenommen.“

Er meinte, dass seine Tochter nach der Trennung eifersüchtig auf seine Freundinnen gewesen sei. Später legte er ein Geständnis ab. Dies und die Entschädigung von 20000 Euro rechnete die Vorsitzende Richterin Petra Beckers dem Angeklagten hoch an.

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