Tierquäler-Video: Polizei ruft zur Mäßigung auf

Er wird beschimpft und bekommt Morddrohungen: Nach Ansicht der Ordnungshüter geht der Shitstorm gegen den Tierqäuler aus Betzdorf zu weit.
Natalie Kettinger |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Tierquäler aus Betzdorf und sein Hund.
privat Der Tierquäler aus Betzdorf und sein Hund.

Nach Ansicht der Ordnungshüter geht der Shitstorm im Internet zu weit.

München / Betzdorf - Sie fordern seinen Kopf, seinen Tod, schreckliche Dinge: Tausende empörte Tierfreunde haben den Tierquäler von Betzdorf im Internet beschimpft und bedroht. Viele sind dabei juristisch weit übers Ziel hinausgeschossen. Die Polizei mahnt deshalb zu Mäßigung. 

Das Video, in dem ein 20-Jähriger aus Betzdorf (Rheinland-Pfalz) wie verrückt auf einen zehn Wochen alten Terrier-Welpen einprügelt, hatte sich am Donnerstag wie ein Strohfeuer im Internet verbreitet. Der Münchner Tierschutzverein erstattete Anzeige (AZ berichtete).

Gegen den Hundebesitzer aus Betzdorf (Rheinland-Pfalz) seien die nötigen strafrechtlichen Schritte eingeleitet worden, sagte ein Sprecher der Polizei Betzdorf am Wochenende. Der Fall werde so schnell wie möglich an die Staatsanwaltschaft gegeben.

Der Mann hatte das Video nach Angaben der Polizei vor einigen Wochen an seine Ex-Freundin geschickt, die ihn am 17. Februar anzeigte. Die Polizei bat angesichts massiver Reaktionen im Internet am Samstag um besonnenes Verhalten aufgebrachter Tierfreunde. Im Raum Betzdorf gebe es mehrere Menschen gleichen Namens mit dem 20-Jährigen. Sie hätten mit dem Vorfall nichts zu tun.

Nach Ansicht der Polizei gehen manche Reaktionen im Internet zu weit – sie müssten ebenfalls strafrechtlich bewertet werden. Die Polizei in Betzdorf bekommt wegen des Falls viele Anrufe – aus ganz Deutschland. „Das Telefon steht nicht still“, sagte ein Polizist am Samstag. Die Behörden hatten dem Tierquäler bereits ein Verbot für die Tierhaltung ausgesprochen. Außerdem wird wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, wegen Bedrohung und Nötigung gegen ihn ermittelt.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.