Tierquäler attackieren Passanten - Prozessbeginn vor dem Landgericht

München - Großer Streit um einen kleinen Igel. Weil zwei Männer einen der stachligen Insektenfresser über die Straße gerollt haben sollen, kam es zum Streit mit Passanten. Dabei wurde ein Opfer von einem angeblichen Igel-Quäler gegen den Kopf getreten und mit einem Messer traktiert. Der Messerstecher und sein Spezl müssen sich seit Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Für das Münchner Amtsgericht, bei dem der Fall zunächst behandelt wurde, kam bei der Puchheimer Messerstecherei sogar ein versuchtes Tötungsdelikt in Frage. Deswegen verwiesen die Amtsrichter den Fall ans Landgericht. Staatsanwältin Karin Jung beließ es aber beim Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung.
Ein Igel führt zum Streit
Die Tatzeit: 10. September 2016, 22:15 Uhr. Der Tatort: die Kennedystraße in Puchheim. Dort beobachteten zwei Männer laut Anklage, wie die beiden Angeklagten einen zur Kugel zusammengerollten Igel über die Straße rollten. Einer der beiden rief den Angeklagten zu, sie sollen das arme Tier in Ruhe lassen.
Das habe Aramais M. (30) zum Anlass genommen, um auf Felix M. einzuschlagen. Dessen Spezl Patrick I. sagte, er solle damit aufhören. Stattdessen zückte der 30-Jährige ein Küchenmesser, schlug mit seinem Komplizen auf Patrick I. ein, trat ihn gegen den Kopf und stach dann zu. Der am Boden liegende Mann erlitt eine drei Zentimeter lange Stichwunde am linken Schulterblatt.
Das Opfer bat ihn, aufzuhören. Er sei Bluter. Daraufhin ließ Aramais M. tatsächlich von seinem Opfer ab. Ein weiterer Passant wollte schlichten und bekam laut Anklage zunächst vom mitangeklagten Kyriakos K. (25) einen Schlag auf den Hinterkopf und von Aramais M. einen Tritt ins Gesicht.
Schlägerei nach "Schwanzkopf"-Beleidigung
Zwar sind beide Männer geständig, aber sie streiten eine Misshandlung des Tieres ab. Er habe den Igel lediglich seiner Freundin zeigen wollen, gibt Aramais M. vor Gericht an. Zur Schlägerei kam es dann, weil er als "Schwanzkopf" beleidigt wurde, sagt er.
Trotz Rechtsgesprächs kommt es zu keiner Einigung der Prozessbeteiligten. Während Verteidiger Uwe Paschertz Bewährung für den 30-Jährigen fordert, halten Staatsanwältin und Gericht mindestens vier Jahre Haft für angemessen. Der Komplize muss mit mindestens zwei Jahren und acht Monaten rechnen. Der Prozess wird fortgesetzt.
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