Tier-Exoten, Billig-Jeans: Zoll warnt vor Souvenirs

Zigaretten, Rotwein, Würstl – sogar Tiere: Immer mehr Reisende bringen etwas aus dem Urlaub mit nach Hause. Oft wissen sie aber nicht, ob sie das überhaupt dürfen. Die AZ verschafft Ihnen den Überblick.
von  TG

Zigaretten, Rotwein, Würstl – sogar Tiere: Immer mehr Reisende bringen etwas aus dem Urlaub mit nach Hause. Oft wissen sie aber nicht, ob sie das überhaupt dürfen. Die AZ verschafft Ihnen den Überblick

München - Das Braunbärfell kam per Luftfracht aus Russland. Es passte in keinen Koffer – und auch nicht durch den Zoll. Braunbären sind eine geschützte Art, ihre Einfuhr daher verboten. Das Fell landete deshalb in einem Lager am Münchner Flughafen – nicht in einem Wohnzimmer.

Solche Funde gibt es immer öfter: 2012 stellte der Zoll allein 4000 Tiere oder Tiererzeugnisse sicher – alle waren illegal.

Jetzt stellt der Zoll seine App „Zoll und Reise“ vor. Die gibt es kostenlos für Android- und Apple-Smartphones. Sie sagt, welche Pflanzen, Tiere oder Tierprodukte eingeführt werden dürfen. Viele sind nämlich durch das Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt. Welche es je nach Land sind, steht auch auf der Webseite „artenschutz-online.de“.

Mit der App lässt sich auch ausrechnen, ob man zu viel Tabak oder Alkohol dabei hat. Wer im persönlichen Gepäck, für den Eigengebrauch oder als Geschenk Zigaretten oder Alkohol einführen will, muss auf die Höchstgrenzen achten. Hier sind sie im Überblick:

TABAK (ab 17 Jahren, Einreise aus Nicht-EU-Land):
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 g Rauchtabak

Einreise aus EU-Ländern:
800 Zigaretten
400 Zigarillos
2000 Zigarren
1 Kilogramm Rauchtabak

ALKOHOL (ab 17 Jahren, Einreise aus Nicht-EU–Land):
1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit mindestens 80 Prozent – oder
2 Liter alkoholische Getränke mit einem Gehalt von höchstens 22 Prozent oder
4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier

Einreise aus EU-Ländern:
10 Liter Spirituosen (z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka)
10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops)
20 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala)
60 Liter Schaumweine 110 Liter Bier
Wein: keine Beschränkung, wenn für den persönlichen Bedarf.

MEDIKAMENTE
persönlicher Bedarf

BENZIN/DIESEL (Einreise aus Nicht-EU–Land) der Sprit im Tank des Autos plus 10 Liter im Kanister.

LEBENSMITTEL
Immer verboten sind:
Kartoffeln
Wildpilze und über 2 Kilo Speisepilze
Kaviar vom Stör
Fleisch/-erzeugnisse, Wild, Milch/-erzeugnisse, Eier

TIERE
pro Person bis fünf Haustiere (Hunde, Katzen, Frettchen)
Jedes Tier muss durch eine Tätowierung oder einen Transponder gekennzeichnet sein
Jedes Tier braucht eine amtliche Veterinärbescheinigung und einen Impf-Nachweis gegen Tollwut

ANDERE WAREN
bis zu 300 Euro Warenwert
bei Flug- und Seereisen: Waren im Wert bis 430 Euro
Reisende unter 15 Jahre: Warenwert bis 175 Euro

MEHR DABEI? Wer mehr als die Freimenge einführen will, muss das beim Zoll mündlich anmelden. Fehlt der Kaufbeleg, schätzt der Beamte den Wert. Bei einem Warenwert bis 700 Euro fällt eine Pauschale von 17,5 Prozent an.

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