Tidof gibt der CSU Feuer
MÜNCHEN - Max Tidof hat Sehnsucht. Er will nicht mehr während Dreharbeiten alleine rauchend in seinem Hotelzimmer hocken. Deswegen zieht der Schauspieler jetzt gegen das Nichtrauchergesetz vors Verfassungsgericht.
Max Tidof hat keine Lust mehr auf eine Kippe im Freien, während seine Freunde in seiner Lieblingskneipe bei einem Bier zusammensitzen. Tidof – bekannt aus „Comedian Harmonists und „Rote Erde“ – will weiter in der Wirtschaft rauchen. Deswegen hat der 48-Jährige jetzt Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Schauspieler gibt der CSU Feuer – er will in Karlsruhe das bayerische Nichtrauchergesetz kippen.
Am Dienstag ging die Beschwerde mit Berufung auf Artikel 2 des Grundgesetzes („Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt“) in Karlsruhe ein. Eine Gerichtssprecherin bestätigte der AZ, dass die erste juristische Attacke einer Privatperson auf das schärfste Nichtrauchergesetz der Republik dort unter dem Aktenzeichen 1BvR1293/08 geführt wird.
Täglich 40 bis 60 Zigaretten
„Ich empfinde dieses Gesetz als eine Bevormundung“, sagt Tidof, der täglich 40 bis 60 Zigaretten raucht, der AZ. „Seit das Gesetz in Kraft ist, gehe ich nicht mehr weg“, sagt er. „Meine Lieblingsrestaurants und meine Stammkneipen sind keine Raucherclubs. Ich fühle mich in meiner persönlichen Freiheit massiv eingeschränkt.“
Das bayerische Gesetz „von Streber Schüttel-Schorsch“, wie Tidof den Chef der CSU-Fraktion im Landtag, Georg Schmid, nennt, sei „nur eine der Blüten, die diese neue Kultur der Bevormundung in Deutschland“ treibe, so Tidof. „Die Politik mischt sich in immer mehr Sachen ein, die sie nichts angehen.“ Da helfe auch die Raucher-Club-Lösung, die der „bayerischen Schlitzohrigkeit“ zu verdanken sei, nichts – das Gesetz müsse weg.
„Spanische Lösung“
Tidof und sein Anwalt Michael Scheele sprechen sich für die „spanische Lösung“ aus. Auf der iberischen Halbinsel entscheiden die Wirte von Einraumgaststätten selbst, ob sie Raucher-Kneipen sind oder nicht. Größere Gasthäuser richten Raucher- und Nichtraucher-Räume ein.
Scheele hofft auf eine Entscheidung bis zur Landtagswahl. Tatsächlich befasst sich das Bundesverfassungsgericht schon am 11. Juni mit Beschwerden von Wirten gegen die Raucher-Gesetze in Berlin und Baden-Württemberg. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier geht davon aus, dass in diesen Verfahren die Fragen bis zur Sommerpause „relativ umfassend geklärt werden“. tha