Ticket-Falle am Sendlinger Tor
MÜNCHEN - Sie will nur die Straßenseite wechseln und geht am U-Bahnhof Sendlinger Tor unter die Erde. Dort tappt Birgit Philipp in die Ticketfalle: Das sogenannte „Sperrengeschoss“, für das man bereits ein U-Bahn-Ticket braucht – oder eine Bahnsteigkarte.
Sie will nur die Straßenseite wechseln und geht am U-Bahnhof Sendlinger Tor unter die Erde. Dort tappt Birgit Philipp in die Ticketfalle: Das sogenannte „Sperrengeschoss“, für das man bereits ein U-Bahn-Ticket braucht – oder eine Bahnsteigkarte.
Birgit Philipp weiß das nicht. Als sie um die Ecke biegt, ist es schon zu spät: Kontrolleure fragen die ahnungslose Fußgängerin nach ihrem Fahrtausweis. „Wozu?“, fragt sie überrascht. „Ich wollte nur rüber zur Sonnenstraße, zu Foto Sauter.“
Die Kontrolleure brummen der 42-Jährigen 40 Euro Strafe auf. „Sie haben mich behandelt wie eine Schwarzfahrerin“, erzählt Birgit Philipp.
Gut einen Monat ist das her. Die 40 Euro hat die Münchnerin bis jetzt nicht überwiesen. „Ich habe doch nichts Unrechtes getan“, sagt sie. Warum sie nicht über die Straße ging? „Es war kalt und hat geregnet, deshalb lief ich lieber unten durch.“ Was Philipp in Zwischengeschoss übersehen hatte: Dort gehört ein 20 Meter langer Durchgang bereits zur Ticketzone. „Eingang nur mit gültigem und entwertetem Fahrtausweis“, warnt ein Schild über den Stempelkästen. Weiße Striche auf dem Boden umgrenzen den kostenpflichtigen Bereich.
Und dennoch tappen offenbar häufiger ahnungslose Passanten in die Falle: „Auch andere Fußgänger mussten zahlen, obwohl sie versehentlich hinter die Absperrung liefen“, so Birgit Philipp.
„Der fahrscheinpflichtige Bereich im U-Bahnhof Sendlinger Tor ist eindeutig gekennzeichnet“, sagt Sprecher Christian Miehling. Bahnsteigkarten gibt’s am Automaten, für 30 Cent je Stunde.
„Mir geht es nicht ums Geld“, sagt Philipp, „aber ums Prinzip“. In einem Brief an die MVG schrieb sie, wie es zu dem Missverständnis kam. „Ich habe sogar Einkaufsbons vorgelegt, um zu beweisen, dass ich nicht von der U-Bahn kam und da nie hin wollte.“
Die Antwort von der MVG: Sie muss das Geld bezahlen, heißt es in dem Schreiben. „Ein Witz“, schimpft Philipp. Darf sie wie eine Schwarzfahrerin behandelt werden? Der MVG-Sprecher sag: „Schon aus Gründen der Gleichbehandlung sehen wir keinen Spielraum, von der Beanstandung abzusehen.“ Ärgerlich: Ein paar Meter weiter rechts oder links hätte Philipp den Korridor umgehen können – ganz ohne Ticket.
ah
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