Ticket-Betrüger am Hauptbahnhof München aufgeflogen - Polizei warnt vor Fälschungen

München – Am Karfreitag sind der Bundespolizei am Hauptbahnhof München zwei Betrüger ins Netz gegangen, die im großen Stil Fahrkarten der Bahn weiterverkauft haben. Eine 52-Jährige aus Milbertshofen hatte die Ermittlungen ins Rollen gebracht. Sie hatte einen der beiden Betrüger mit zur Polizeistelle zitiert, weil dieser ihr ein Ticket für 50 Euro verkauft, sie die Karte aber nicht ausgehändigt bekommen habe. Der 68-Jährige dagegen behauptete das Gegenteil. Er habe der Dame die Karte gegeben, aber kein Geld gesehen.
Weil der Weiterverkauf von Karten der Deutschen Bahn eigentlich verboten ist, hakten die Beamten bei dem Mann nach. Der konnte keine schlüssige Erklärung liefern, warum er das Ticket überhaupt verkaufen wollte. Eine anschließende Durchsuchung des Mannes förderte 21 Streifenkarten sowie drei Gruppentageskarten im Gesamtwert von 366,90 Euro zu Tage.
Dank der Beobachtung der geprellten Milbertshofenerin kamen die Polizisten dann auch recht schnell drauf, dass der Betrüger nicht alleine unterwegs war. Wenig später wurde eine 53-jährige Komplizin am Hauptbahnhof identifiziert, bei ihr wurden weitere Streifenkarten gefunden, die mit einer nicht gedeckten Kreditkarte gekauft worden waren.
Ticket-Betrüger fälschten Tickets teurer
Doch die Dame hatte nicht nur Originale bei sich. Um das Ticket-Geschäft noch lukrativer zu gestalten, hatten die Betrüger günstige Karten zu teureren verfälscht. Die Beamten fanden eine zur Familienkarte gemachte Single-Tageskarte, zwei Bayern-Tickets (Single), eins davon zur einem Fünf-Personen-Ticket verfälscht und eine verfälschte Isar-Card-S-Monatsmarke.
Bei einer Durchsuchung der Wohnung der beiden in Nymphenburg fand die Polizei weitere 300 Original-Fahrkarten. Sie geht davon aus, dass auch diese Tickets mit nicht gedeckten Kreditkarten gekauft wurden.
Die Polizei warnt vor privaten Ticketverkäufern
Die Bundespolizei nutzt den Vorfall, um Bahnreisende vor dem privaten Ankauf von Bahntickets zu warnen, insbesondere wenn nicht klar ist, wo die Tickets herkommen.
"Wie im obigen Fall kann bei einer nicht ordnungsgemäß aus einer Straftat erworbenen Fahrkarte kein Eigentum erworben werden", so Bundespolizei-Sprecher Wolfgang Hauner. Es bestehe kein Anspruch auf Schadenersatz. Vielmehr könne einen beim Kauf von gefälschten Tickets sogar strafrechtlicher Ärger erwarten.



