Teures Porto: Streit um diese Briefmarke kostet 716 Euro
Das Amtsgericht München hat einen Streit um eine vermeintlich doppelt benutzte Briefmarke mit einem Vergleich entschieden. In den Hauptrollen: Eine Anwaltskanzlei, Tesafilm – und ein heftiger Regenschauer.
München - Manchmal sind es die kleinen Dinge, die große Auswirkungen haben. So auch im Fall, der nun vor dem Münchner Amtsgericht verhandelt worden ist. Der Vorwurf: Betrug mit einer Briefmarke.
Das war passiert: Ein Zahntechniker hatte im April 2017 einen Brief von seiner Anwaltskanzlei bekommen. Auf den Umschlag war eine Briefmarke mit Tesafilm geklebt, die außerdem auch noch arg zerrupft aussah. Damit könne etwas nicht stimmen, sagte der Postbote zu dem Mann: "Der Postbote war verwundert, er sagte, seien sie nicht böse, aber das geht so nicht. Wissen Sie was, das ist Betrug", so der Zahntechniker zum Gericht.
Betrug mit Briefmarke? Anwalt wehrt sich
Der Mann schrieb daraufhin eine Mail an den Rechtsanwalt und warf ihm vor, ein Betrüger zu sein. Eine Anzeige bei der Rechtsanwaltskammer behalte er sich vor. Dagegen wehrte sich der Anwalt mit einer Unterlassungserklärung. Ohne Erfolg, der Zahntechniker beschwerte sich bei der Rechtsanwaltskammer.
Diese verlangte nun Auskunft. Der Anwalt schilderte also, wie es zu der seltsam anmutenden Briefmarke kam: Demnach sei eine Mitarbeiterin der Kanzlei mit dem Brief auf dem Weg zu Briefkasten gewesen. Doch weil sie in einen Regenschauer kam, wurde der Umschlag komplett durchnässt. Also nahm sie einen neuen und klebte die ursprüngliche Briefmarke mit Tesafilm darauf.
Briefmarken-Streit landet vor Gericht
Die Anwaltskammer wies daraufhin die Beschwerde als unbegründet ab. Inzwischen waren in dem Fall aber Gebühren von 492,54 Euro entstanden, diese forderte die Kanzlei nun vom Zahntechniker. Doch der weigerte sich nach wie vor zu zahlen. Also traf man sich letztlich vor Gericht.
Der Richter wies schriftlich darauf hin, dass die aufgeklebte Briefmarke zwar ein Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen sein könnte, aber zulässig sein sollte und "keinesfalls als Betrug gewertet werden könne." Er riet dem Mann, die Forderung anzuerkennen.
716, 23 Euro wegen einer Briefmarke
Schließlich kam es dann nicht mehr zur Verhandlung. Im letzten Güteversuch akzeptierte der Zahntechniker die Sach- und Rechtslage und verpflichtete sich, 400 Euro an die Kanzlei zu zahlen. Auch die Betrugsbehauptung werde er nicht weiter aufrechterhalten.
Da er sich auch zur Zahlung der Verfahrens- und Vergleichskosten bereit erklärte, kostete den Mann der Streit insgesamt 716, 23 Euro. Wegen einer Briefmarke.
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