Teure Behörden-Posse

München - Fritz Pröbstle kann’s einfach nicht einsehen: Er soll 42,20 Euro zahlen, obwohl er sich nicht das Geringste hat zuschulden kommen lassen. Diese Summe verlangt das KVR für einen Bescheid, der sich im Nachhinein als unbegründet herausstellte.
Aber das Geld ist trotzdem fällig.
Der Hintergrund: Der Münchner wollte sich schlau machen, ob er mit einer neuen Autoversicherung sparen könnte. Er holte online ein Angebot ein und stellte fest: Das bringt nichts. Damit war die Sache für ihn erledigt: „Ich habe auch keine Bestätigung oder Rechnung bekommen.“
Die Versicherung schickte trotzdem der Zulassungsbehörde im KVR die – falsche – Mitteilung, dass für Pröbstles Golf kein Versicherungsschutz mehr bestehe.
Die Behörde reagierte wie vorgeschrieben: Pröbstle solle das Auto stilllegen oder eine Versicherung nachweisen. Der Münchner bewies, dass sein Wagen bis 31. Dezember durchgehend versichert war und ist.
Hilft aber nichts: „Der Gebührenbescheid wird trotzdem nicht zurückgezogen, ihm kann auch nicht widersprochen werden. Man verweist mich auf eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Aber dabei entstehen doch weitere Kosten.“
KVR-Mitarbeiter hätten ihm bestätigt, dass er kein Einzelfall sei. Für den Münchner ist das kein Trost. „Ich sehe ja noch ein, dass ich so ein Schreiben bekomme“, sagt er. „Aber wenn ich nachweisen kann, dass alles in Ordnung ist, muss ich doch eigentlich auch nichts zahlen ...“
Aber so steht’s im Gesetz. Das sieht im Fahrzeugzulassungsrecht ausdrücklich keine Widerspruchsmöglichkeit vor – völlig unabhängig von den Fakten. „Ein komplexer Vorgang“, gibt KVR-Sprecherin Daniela Schlegel zu.
Aber die Zulassungsordnung lasse in diesem Fall keinen zeitlichen Spielraum, „damit kein Auto ohne Versicherungsschutz auf der Straße ist“.
Ein Anhörungsrecht gebe es nicht, weil das eine „besondere Situation ist, in der man nicht warten kann“. Pröbstles Ärger angesichts der 42,20 Euro kann sie zwar verstehen.
Allerdings hat die Behörde völlig korrekt gehandelt. Sie will aber jetzt umgehend den Versicherungs-Dachverband anschreiben: Mit der Bitte, die Kunden doch auf die Möglichkeit und die Folgen einer solchen Meldung an die Zulassungsbehörde hinzuweisen.