Terrorhelfer nach Jugendstrafrecht verurteilt

Im Terrorhelfer-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht ist am Dienstag ein weiteres Urteil gefallen: 200 Stunden gemeinnützige Arbeit.
von  dapd
Öffentlichkeitsscheu: Tarek H. (l.) mit seinem Anwalt.
Öffentlichkeitsscheu: Tarek H. (l.) mit seinem Anwalt. © dapd

Im Terrorhelfer-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht ist am Dienstag ein weiteres Urteil gefallen: 200 Stunden gemeinnützige Arbeit.

München - Der 6. Strafsenat verurteilte den 24-jährige Tarek H. wegen Werbung um Mitglieder terroristischer Vereinigungen im Ausland zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Er hatte gestanden, 2006 im Internet ein Propagandavideo der Terrororganisation Al-Kaida mit deutschen Untertiteln versehen und weiterverbreitet zu haben.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Verteidigung nach einer Verurteilung zu einer Erziehungsmaßnahme nach Jugendstrafrecht. Die Bundesanwaltschaft hatte hingegen eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung nach Erwachsenenstrafrecht gefordert.

 

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