Terror-Verdacht: Ehepaar vor Gericht

Sie sollen bei einer marxistisch-leninistischen Terrorgruppiereung aktiv gewesen sein. Nun beteuert die Frau, nur fürs „Kochen und Abspülen“ zuständig gewesen zu sein.
von  Abendzeitung

Sie sollen bei einer marxistisch-leninistischen Terrorgruppiereung aktiv gewesen sein. Nun beteuert die Frau, nur fürs „Kochen und Abspülen“ zuständig gewesen zu sein.

 

München - Im Münchner Prozess gegen ein geschiedenes türkisches Ehepaar wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung haben sich die Angeklagten widersprüchlich zu den Vorwürfen geäußert. Während die 49 Jahre alte Frau die Anklage vorm Oberlandesgericht (OLG) „im Wesentlichen“ bestätigte, äußerte sich ihr 51-jähriger Ex- Mann zwar zu seiner politischen Einstellung, nicht aber zu den konkreten Vorwürfen.

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft den gebürtigen Türken vor, die marxistisch-leninistische Terrorgruppierung DHKP-C von Deutschland aus unterstützt zu haben. Die Vereinigung, deren Ziel die Zersetzung des türkischen Staates sei, ist laut Anklage für eine Reihe von Anschlägen in der Türkei verantwortlich, bei denen immer wieder Menschen ums Leben kamen oder schwer verletzt wurden.

Die Beschuldigten sollen spätestens seit Sommer 2002 für die Auslandsorganisation der DHKP-C tätig gewesen sein. Der Mann sei als Führungsfunktionär im süddeutschen Raum vor allem für Propaganda zuständig gewesen. Seine Frau habe ihn dabei unterstützt. Sie gab jedoch an, ihre „Rolle bestand bei Treffen im Kochen und Abspülen“.

Sie habe „nichts Näheres“ über die DHKP-C gewusst. „Dass sie verboten ist, erfuhr ich erst imRahmen der Ermittlungen.“ Sie sei erst durch die Eheschließung mit ihrem Ex- Mann „in politisch linksradikale Kreise geraten“, erklärte die Frau. 2011 wurde die Ehe geschieden.

Zu Beginn hatten die Verteidiger beantragt, „der Senat möge bei der Anklagebehörde anregen, die Anklage zurückzunehmen“. Laut Rechtsanwalt Hartmut Wächtler erfolgte die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht innerhalb einer angemessenen Frist zu den vorgeworfenen Taten. Der Prozess wird amDonnerstag fortgesetzt.

 

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