Teppich aus Starnberg bringt 7,2 Millionen!

Ein Auktionator schätzt den Teppich einer Starnbergerin auf 900 Euro. In London erzielt er 7,2 Millionen – Weltrekord. Die Frau jedoch hat nur 19.000 Euro  erhalten. Jetzt klagt sie.  
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So sieht der teuerste Teppich der Welt aus. Er wurde im 17. Jahrhundert in Persien geknüpft.
dapd So sieht der teuerste Teppich der Welt aus. Er wurde im 17. Jahrhundert in Persien geknüpft.

Ein Auktionator schätzt den Teppich einer Starnbergerin auf 900 Euro. In London erzielt er 7,2 Millionen – Weltrekord. Die Frau jedoch hat nur 19.000 Euro  erhalten. Jetzt klagt sie.

AUGSBURG - Für den Laien ist dieser Teppich wohl nichts Besonderes: Das gute Stück Stoff ist 3,39 mal 1,53 Meter groß, darauf zu sehen sind scheinbar schnöde Blatt- und Blumenmuster. Ein Auktionator aus Augsburg schätzte den Perserteppich denn auch auf zarte 900 Euro. Monate später blätterte ein unbekannter Liebhaber bei einer Versteigerung bei Christie’s in London sage und schreibe rund 7,2 Millionen Euro dafür hin.

Der Rekorderlös für den teuersten Teppich der Welt hat die einstige Besitzerin auf den Plan gerufen. Die Frau aus dem Raum Starnberg klagt gegen den Inhaber des Augsburger Auktionshauses, weil dieser den eigentlichen Wert nicht erkannt habe. Von morgen an muss das Landgericht Augsburg klären, ob der Auktionator für seine Fehleinschätzung und wenigstens einen Teil des entgangenen Gewinns haftbar gemacht werden kann.

Zunächst war bei der Frau aus Bayern die Freude groß. Denn bei der Versteigerung in Augsburg im Oktober 2009 erzielte das Erbstück über 19000 Euro – und damit das 20-fache des taxierten Wertes, wovon sie profitierte. Dann die böse Überraschung: Auf Umwegen landet der Teppich aus dem 17. Jahrhundert, gefertigt in der iranischen Provinz Kerman, bei einem Hamburger Teppichhändler.

Die frühere Teppich-Besitzerin will 350.000 Euro

Gerüchten zufolge hatte der Mann, der im Prozess als Zeuge geladen ist, von einem Kenner einen Tipp bekommen. Von dem Teppichhändler kommt das edle Stück zum berühmten Auktionshaus Christie’s, wo es auf mehrere hunderttausend Pfund geschätzt wird. Tatsächlich steigerten sich die Interessenten ins Uferlose hoch und der Perserteppich erzielte 7,2 Millionen Euro. Der Name des Ersteigerers ist nicht bekannt.

Aus Sicht der Klägerseite hätte der Augsburger Auktionator erkennen müssen, um welch wertvolles Stück es sich handelt. Schließlich sei sogar in einem Buch dieser Teppich abgebildet, der sich einst im Besitz der Comtesse de Béhague (1870-1939) befand. Die frühere Besitzerin klagt zunächst auf rund 350000 Euro. Dabei handelt es sich vorläufig um eine „Teilklage“, die im Erfolgsfall einen weiteren Prozess nach sich ziehen könnte.

Völlig unklar ist aber, ob ein Auktionator für eine solche Fehleinschätzung überhaupt haftbar gemacht werden kann. Die 2. Zivilkammer mit Richter Andreas Dumberger betritt juristisches Neuland, ein vergleichbarer Rechtsstreit ist jedenfalls der Augsburger Justiz nicht bekannt. Vom Verband der Deutschen Auktionatoren hat der Augsburger Kollege bereits Rückendeckung bekommen. Er habe sich nichts vorzuwerfen, sagt sein Berufsverband.

Wie auch immer das Urteil ausfällt – es gilt als sicher, dass das Verfahren in die nächste Instanz gehen wird. Das wäre dann das Oberlandesgericht München.

 

 

 

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