Teilweises Berufsverbot für Münchner Star-Anwalt Kirkitadse

München - In der TV-Serie „Richter Alexander Hold“ (Sat.1) flimmert er immer noch regelmäßig als strenger Verteidiger von Recht und Gesetz über den Bildschirm. Doch in der realen Welt saß der einstige Münchner Star-Anwalt Sewarion Kirkitadse schon mehrmals auf der anderen Seite – als Angeklagter.
Nach einer Verurteilung wegen Untreue im Jahr 2010 mit einer Geldstrafe hat der 60-Jährige nun auch noch eine empfindliche disziplinarrechtliche Verurteilung wegen anwaltlicher Pflichtverletzungen kassiert. In einem standesrechtlichen Verfahren (Az: 3 AnwG 59/12) vor dem Anwaltsgericht München wurde dem Juristen über einen Zeitraum von fünf Jahren verboten, als Strafverteidiger tätig zu sein. Das Verbot gilt seit 1. Februar 2016.
Als die AZ Sewarion Kirkitadse gestern auf das teilweise Berufsverbot ansprach, sagte er: „Das ist unschön – aber erträglich. Es gibt ja noch viele andere interessante juristische Gebiete – vom Verwaltungsrecht bis hin zum gesamten Zivilrecht.“
Für den Fall, dass sich Mandanten an ihn wenden und um strafrechtlichen Beistand bitten, würde er sie an seine freiberuflichen Kollegen in der Bürogemeinschaft verweisen.
Mandant sah von den 17 000 Euro Abfindung nichts
Der Fall, für den Sewarion Kirkitadse gleich doppelt – strafrechtlich und standesrechtlich – verurteilt worden ist, liegt schon einige Jahre zurück: Im Herbst 2006 hatte er für ein Unfallopfer (47) von einer Versicherung 17 000 Euro Abfindung sowie die gesamten Anwaltskosten überwiesen bekommen (AZ berichtete). Der Mandant sah von dem Geld jedoch nichts – eineinhalb Jahre lang wusste er noch nicht einmal davon, dass die Versicherung gezahlt hatte.
Sewarion Kirkitadse schilderte den Vorfall vor Gericht als Versehen. Er habe seinen Mandanten sehr wohl informiert, auch habe er sämtliche früheren Zahlungen der Versicherung stets pünktlich überwiesen. Die Kanzlei habe jedoch mal einen Betrag zweimal überwiesen und später mit dem 17 000-Euro-Scheck verrechnet. Seltsamerweise war die Quittung „aus unerklärlichen Gründen verschwunden“.
In erster Instanz wurde Sewarion Kirkitadse 2009 zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht im Mai 2010 kam er mit einer Geldstrafe über 180 Tagessätze davon – insgesamt 27 000 Euro.
Doch damit war der Fall noch nicht ad acta gelegt. Sewarion Kirkitadse musste auch noch vor das Anwaltsgericht. Dieses Gericht, das ausschließlich von Anwälten besetzt ist, entscheidet neben Zulassungen und der Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt auch über „anwaltsgerichtliche Maßnahmen“ in Disziplinarsachen – wenn also Anwälte gegen berufliche Pflichten verstoßen.
Anwalt veruntreut Gelder von Mandanten: Das Urteil in München
Die Richter können Warnungen und Verweise aussprechen und Bußen bis zu 25 000 Euro verhängen. Die härteste Strafe ist ein Berufsverbot (Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft).
Das zweihärteste Urteil ist das Verbot, auf bestimmten Rechtsgebieten als Vertreter und Beistand tätig zu sein. Es kann von einem Jahr bis zu fünf Jahren dauern. Solch ein Auftrittsverbot bekam Sewarion Kirkitadse, weil er gegen anwaltliche Pflichten verstoßen hatte. Der Münchner Anwalt hatte zunächst Berufung eingelegt, diese aber im Januar zurückgenommen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Manchmal, sagte Sewarion Kirkitadse zur AZ, würde er von Richtern angesprochen, warum er kein Strafrecht mehr mache. „Das wird immer wieder mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Die Zeit heilt alle Wunden.“
Allerdings ist Kirkitadse in fünf Jahren, wenn das Verbot aufgehoben wird, im Rentenalter.