Tegernsee-Millionärin: Kein Beweis für Mord

Die Gesellschafterin (53) muss aber sechs Jahre wegen Diebstahls absitzen.
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Die Komplizen beim Diebstahl müssen auch in den Knast.
dpa Die Komplizen beim Diebstahl müssen auch in den Knast.

München - Im Prozess um den Tod einer wohlhabenden alten Frau aus Kreuth am Tegernsee ist ihre 53-jährige Gesellschafterin Renate W. vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Die Strafkammer verurteilt sie am Dienstag allerdings wegen Diebstahls zu einer Haftstrafe von sechs Jahren.

Der Vorsitzende Richter Thomas Bott sieht es als erwiesen an, dass die Büromanagerin mit Hilfe von drei Männern die Villa der ehemaligen Antiquitätenhändlerin ausgeräumt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte der 53-Jährigen vorgeworfen, die 95-Jährige danach mit einem Kissen erstickt zu haben, um die Diebstähle in Millionenhöhe zu vertuschen.

Die Strafkammer argumentiert aber, es gebe keinen eindeutigen rechtsmedizinischen Beweis dafür, dass die demenzkranke Frau erstickt worden sei. Auch ein natürlicher Tod sei möglich.

Die Komplizen beim Diebstahl müssen drei Jahre und vier Jahre und neun Monate in den Knast. W.s Mann bekam Bewährung.

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