Taxler beleidigt und blutig geschlagen: Bewährungsstrafe für Münchner

Weil er einen Taxifahrer geschlagen und beleidigt hat und außerdem noch wenig Verständnis für die Polizei hatte, ist ein 42-jähriger Münchner zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.
von  Lukas Schauer

Weil er einen Taxifahrer geschlagen und beleidigt hat und außerdem noch wenig Verständnis für die Polizei hatte, ist ein 42-jähriger Münchner zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

München - Es konnte ihm offenbar nicht schnell genug gehen: Weil er einen Taxler blutig geschlagen hat und auch verbal völlig ausgerast ist, hat das Amtsgericht München einen 42-jährigen Unternehmensberater zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss der Mann 4.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Zugetragen hatte sich alles am 3. November 2018 um drei Uhr morgens. Zusammen mit seiner 27-jährigen Freundin war der Unternehmensberater mit ordentlich Alkohol im Blut am Odeonsplatz in ein Taxi gestiegen. Kaum im Auto, ließ der 42-Jährige eine Schimpftirade los.

Münchner schlägt Taxler blutig

"Wir sind losgefahren, und ich musste zuerst ein bisschen langsamer fahren. Da kam schon der Kommentar 'Fahr los Arschloch'", so der als Zeuge vernommene Taxifahrer vor Gericht. "Ich schlag dir in deine Scheißfresse", fügte der Fahrgast wenig diplomatisch noch hinzu.

Der Taxler weigerte sich daraufhin, den Mann und seine Begleitung mitzunehmen. Das quittierte der Unternehmensberater mit einem Faustschlag ins Gesicht des Taxifahrers. Dieser erlitt eine stark blutenden Wunde an der Lippe. Kollegen des Taxlers eilten zu Hilfe und brachten den immer noch schimpfenden Mann zu Boden.

Polizisten beleidigt und getreten

Inzwischen war auf die Polizei vor Ort. Für die Maßnahmen der Beamten hatte der 42-Jährige aber ebenfalls wenig Verständnis. Mit "Arschloch", "Wichser" und "Drecksbullen", wurden die Polizisten begrüßt.

In seinem Furor ließ sich der Unternehmensberater außerdem auf die Motorhaube des Streifenwagens fallen, einem Polizisten trat er gegen das Schienbein.

Angeklagter ist einschlägig vorbestraft

Vor Gericht gab der 42-Jährige die Taten zu. Leugnen wäre auch zwecklos gewesen, die Bodycams der Polizisten hatten alles aufgezeichnet. Er bedauere den Vorfall sehr, so seine Aussage. Seine Brille und seine Uhr seien dabei kaputt gegangen, er sei selber auch verletzt worden. Er sei über Jahre trockener Alkoholiker gewesen, von seiner Freundin habe er sich zum Trinken mitreißen lassen. Man habe sich im Februar getrennt.

Noch im Gericht bot er 400 Euro Schmerzensgeld an, zudem entschuldigte er sich beim Taxifahrer. Diese Umstände wertete der Richter zugunsten des Angeklagten. Zu Lasten des Verurteilten "musste insbesondere gesehen werden, dass er bereits strafrechtlich einschlägig in Erscheinung getreten ist, mehrere Taten tateinheitlich verwirklicht hat und völlig grundlos und ohne Anlass die hiesigen Taten begangen hat", so das Gericht.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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