Tausende MVV-Monatskarten gefälscht: Millionenschaden!

Zwölf Fälscher von MVV-Tickets sind bereits verurteilt worden. Jetzt steht ein Mann vor Gericht, der als vermeintlicher Haupttäter gilt. Doch der sieht sich selbst eher als Opfer.
John Schneider |
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So sieht eine echte MVV-Monatskarte aus. Fälschungen auf Originalpapier sind aber nur schwer davon zu unterscheiden.
dpa So sieht eine echte MVV-Monatskarte aus. Fälschungen auf Originalpapier sind aber nur schwer davon zu unterscheiden.

München Ist er ein gewiefter Fälscher – oder doch nur ein kleiner Mittelsmann? Die Staatsanwaltschaft wirft Oscar N. (43) vor, tausende Monatskarten des Münchner Verkehrsverbunds (MVV) im Wert von bis zu 1,3 Millionen Euro gedruckt und verkauft zu haben. Er selber sieht sich dagegen als Opfer zweier Komplizen, die auf seine Kosten von ihrer eigenen Schuld ablenken wollten.

Laut Anklage allerdings hat sich der Gelegenheitsarbeiter echte Fahrkartenrollen beschafft und von September 2010 bis Mai 2011 monatlich bis zu 1300 falsche „IsarCards“ im Wert von 54 bis 153 Euro produziert. Zum Prozessauftakt bestreitet der 43-Jährige das vehement. Er habe allenfalls ein paar Dutzend Fahrkarten an seine damalige Frau, deren Tochter und Freunde weitergegeben. Viel Profit habe er dabei nicht gemacht.

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Am 29. Juni 2011 hatte man ihn vorübergehend festgenommen, aber noch am gleichen Tag wieder frei gelassen. Damals gingen die Ermittler wohl noch davon aus, keinen der Haupttäter vor sich zu haben.

Dies bleibt auch die Version von Oscar N. am ersten Prozesstag. Ein Freund habe ihn mit dem Mann bekannt gemacht, der billige Monatskarten „organisieren“ könne. Auf Nachfrage des Richters gibt Oscar N. zu, dass ihm klar war, dass die Tickets, die ihm zum halben Preis angeboten wurden, entweder gefälscht oder gestohlen sein müssen.

Das Landgericht hat in den vergangenen zwei Jahren bereits zwölf Monatskartenfälscher verurteilt. Darunter auch den Bekannten von Oscar N., der zu dreieinhalb Jahren verdonnert wurde. Weil dieser Mann und ein weiterer Angeklagter behauptet haben, dass Oscar N. der Mann mit dem Originalpapier und dem Thermodrucker sei, verwies das Amtsgericht den Prozess gegen den Argentinier ans Landgericht.

Der Grund: Bestätigen sich diese Vorwürfe, könnte die zu verhängende Strafe das Limit des Amtsgerichts überschreiten. Das darf maximal vier Jahre Freiheitsstrafe verhängen.

Oscar N. hat früher in Italien und Deutschland als Koch und auf dem Bau gearbeitet. Zuletzt habe er keine Arbeit mehr gehabt, dafür große Schulden, sagt der geschiedene Vater zweier Söhne. Er ist wegen Fahrens ohne Führerschein vorbestraft.

Der Prozess wird fortgesetzt.

 

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