Tausende Bürger als "ansteckend" gespeichert

Fast 14 000 Menschen in Bayern haben bei der Polizei den Vermerk „Ansteckungsgefahr“. Die Grünen kritisieren diese Stigmatisierung.
von  Anja Perkuhn
Hinter dem Kürzel „ANST“ kann eine HIV-Erkrankung stecken – oder aber Hepatitis Typ B oder C.
Hinter dem Kürzel „ANST“ kann eine HIV-Erkrankung stecken – oder aber Hepatitis Typ B oder C.

München – Um die Leberkrankheit Hepatitis Typ B und C geht es, außerdem um die Immunschwäche-Erkrankung HIV – liegt eine dieser drei Diagnosen bei einem Menschen vor, gegen den die Polizei ermittelt, darf sie dies in ihren Datenbanken vermerken. 13 992 Personen sind derzeit (Stand August 2015) in Bayern mit diesem Hinweis gespeichert. Das geht aus einer Antwort des Bayerischen Innenministeriums an die Grünen-Landtagsabgeordneten Katharina Schulze und Verena Osgyan hervor.

„Das ist eine enorme Zahl, wir hatten eindeutig mit weniger gerechnet“, sagt Schulze zur AZ. „Fast 14 000 Menschen mit so einem stigmatisierenden Hinweis zu speichern, ist schon sehr krass“, kritisiert sie.

Die Polizei kann nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz personenbezogene Daten von Personen speichern, verändern und nutzen, gegen die ein Verfahren eröffnet wurde oder die „verdächtig sind, Straftaten begangen zu haben“, also auch zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten – im eigenen Ermessen.

Die Speicherungsregeln für den "ANST"-Hinweis sind nicht einsehbar

Im polizeilichen Informationssystem INPOL wird dafür ein sogenannter Personengebundener Hinweis (PHW) vermerkt. Ein solcher Hinweis ist das Kürzel ANST – „Ansteckungsgefahr“, wenn eine der drei Erkrankungen vorliegt. Um welche es sich handelt, wird nicht vermerkt.

Die Vergabekriterien für das Kürzel hat eine Bund-Länder-Projektgruppe erstellt in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium und dem Robert-Koch-Institut. Die Informationen dienen laut Innenministerium „primär dem Schutz des oder der Betroffenen und der Eigensicherung der eingesetzten Polizeikräfte“. Dass man diese Informationen für die tägliche Arbeit bei der Polizei braucht, bezweifeln die Grünen. „Die Aussagekraft der Information ist nicht groß“, kritisiert Schulze, „aber man stempelt damit einen Menschen ab, als wäre er grundsätzlich eine Gefahr für andere.“ Dabei sei man das beispielsweise mit HIV nicht, wenn man in Behandlung ist und Verhaltensregeln befolgt.

Für wen und wie lange die Personengebundenen Hinweise gespeichert werden, hängt von vielen Faktoren ab. Aufbewahrungsfristen solcher Daten betragen bei Erwachsenen in der Regel bis zu zehn Jahre, bei Jugendlichen fünf. Entfällt der Verdacht, dem die Speicherung zugrunde lag, müssen sie gelöscht werden. Theoretisch kann aber auch nach einem Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens ein Restverdacht bestehen.

Die Speicherungsregeln für den Hinweis „Ansteckungsgefahr“ sind in einer Richtlinie enthalten, die nur für den Dienstgebrauch zur Verfügung steht, also nicht einsehbar ist.

Die Landtags-Grünen wollen nun die Zahlen der so gespeicherten Menschen in allen anderen Bundesländern erfragen – und einen Antrag entwerfen, der die Löschung der ANST-Daten fordert.

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