"Tatort"-Grafikerin muss auf Urteil bis Februar warten

MÜNCHEN - Die Grafikerin die den Vorspann der Krimiserie erstellte muss auf Urteil bis Februar warten. Ein zu spät zugestelltes Schreiben verzögert den Prozess.
Im juristischen Streit über die Nachvergütungsforderungen der "Tatort"-Grafikerin will das Oberlandesgericht München am 10. Februar entscheiden. Zur Erwiderung auf einen Schriftsatz der Gegenseite wurden der Klägerin und ihrem Anwalt eine Frist bis 24. Januar eingeräumt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Ursprünglich sollte bereits an diesem Tag ein Urteil ergehen. Kristina Böttrich-Merdjanowas Anwalt Nikolaus Reber hatte jedoch gerügt, ein Schreiben des Rechtsvertreters von Bayerischem Rundfunk (BR) und Westdeutschem Rundfunk (WDR) habe er erst am 10. Januar und damit viel zu knapp zugestellt bekommen.
40 Jahre nach Ausstrahlung des ersten ARD-"Tatorts" müssen die Richter in einer Berufungsverhandlung entscheiden, ob die Münchner Grafikerin über die Erstvergütung von damals 2500 Mark hinaus Urheberrechtsansprüche hat. Sie will 1970 den charakteristischen Vorspann für die Krimiserie mit dem Auge im Fadenkreuz konzipiert und gestaltet haben. Neben ihren finanziellen Nachbesserungsforderungen verlangt sie, als Urheberin des Vorspanns benannt zu werden. Auch das war bislang nicht der Fall.
In erster Instanz hatte die Frau mit ihrer Klage gegen BR und WDR vor dem Landgericht München weitgehend Recht bekommen. Gegen dieses Urteil sind die beiden Sender und auch die Grafikerin selbst in Berufung gegangen.
Richter sieht Grenzen bei Ansprüchen
Der Vorsitzende Richter am OLG, Rainer Zwirlein, verwies zu Beginn der Berufungsverhandlung auf die schwierige Rechtslage. Der Gesetzgeber habe sich "davor gescheut, eindeutige Regelungen zu schaffen". Allerdings habe der Gesetzgeber den "Hinweis" gegeben, dass nicht ohne weiteres jeder, der irgendwie mit einem Werk wie der "Tatort"-Serie zu tun habe, an dessen Erfolg auch beteiligt werden könne. Der Gesetzgeber habe "Grenzen aufgezeigt", machte der Richter deutlich. "Die Leute schalten kaum den 'Tatort' ein, weil sie den Vorspann sehen wollen, sondern weil sie eine interessante Geschichte erwarten." Zudem neige der Senat zu der Auffassung, dass irgendwann Verjährung eingetreten sei. Die Frage sei nur wann.
Dagegen betonte Böttrich-Merdjanowas Anwalt: "Jeder Urheber hat Anspruch auf eine angemessene Beteiligung aus jeder Nutzung." Die einmalige Vergütung in Höhe von 2500 Mark sei "lächerlich". BR und WDR wollten die Grafikerin "mit einer minimalen Vergütung abspeisen". Zumal man ihr damals gesagt habe, es werde ein Pilotfilm gemacht. Auf ihre Nennung als Urheberin habe diese nie verzichtet.
Weitreichende Folgen auch für andere Branchen
Der Anwalt der beiden Fernsehsender, Martin Diesbach, verwies auf die "erheblichen" Folgen eines für die Grafikerin positiven Urteils über die Medienbranche hinaus. "Da könnte der Erbe des Schöpfers des Mercedes-Sterns kommen und Auskunft verlangen, wie oft dieser verwendet worden ist. Das kann vom Gesetzgeber nicht gewollt sein."
Über einen Zeitraum von 40 Jahren Auskunft zu geben, wann und wie oft der Vorspann oder Teile daraus von den Sendeanstalten verwendet worden sei, würde Monate dauern, sagte Diesbach. Dies sei "vom Ausmaß in großen Teilen schlechterdings nicht zu leisten". Ohnehin sei der Vorspann wie das Logo auch "dafür da, mehrfach verwendet zu werden".
Unterstützt wird die Grafikerin von Schauspieler Horst Lettenmayer als Nebenintervenient. Dessen Augen und Beine sind in dem Vorspann zu sehen. Lettenmayer erhielt für seinen Kurzauftritt damals 400 Mark. Lettenmayers Anwalt, Christof Krüger, sagte der Nachrichtenagentur dapd, dieser unterstütze Böttrich-Merdjanowa, weil er ein Interesse daran habe, dass das Urteil zu ihren Gunsten ausfalle. "Wenn das Urteil zu ihren Gunsten ausfällt, werden wir selbst Klage vor dem Landgericht auf nachträgliche Vergütung einreichen. Wenn nicht, werden wir wahrscheinlich die Finger davon lassen."
dapd