Tanzverbot in München: Das müssen Sie beachten

In Bayern und somit auch München herrscht über Ostern drei Tage lang Tanzverbot. Grund dafür ist eine Regelung für die "stillen Feiertage". Wie diese aussieht und was Sie beachten müssen.
München – Bayern will das Gesetz zu "stillen Tagen" nicht weiter lockern. Für den Karfreitag soll weiterhin ein striktes Tanzverbot gelten. "Wir haben eine intensive Diskussion gehabt und einen Kompromiss gefunden", sagte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums. Im Jahr 2013 hatte der Landtag einem Gesetzentwurf der Staatsregierung – damals noch mit FDP-Beteiligung – zugestimmt und das Tanzverbot an sechs "stillen Tagen" aufgeweicht.
In den Nächten vor anderen stillen Tag darf bis zwei Uhr morgens getanzt werden – zwei Stunden länger als vor der Gesetzesänderung. Ausgenommen sind Karfreitag, Karsamstag und Heiligabend. Für Karfreitag gilt: Jede Art von "Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb" ist nach Angaben des Innenministeriums ausnahmslos verboten. Dabei soll es auch bleiben. "Wir haben wahrscheinlich mit die umfangreichsten Regelungen", sagte ein Sprecher des Innenministeriums.
Initiator des Gesetzes war damals die FDP. Nach Angaben des Innenministeriums hat kein Bundesland mehr "stille Tage" als Bayern. Neben den drei genannten sind das: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und der Buß- und Bettag.
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Wann nicht getanzt werden darf
Im Klartext heiß das auch jetzt wieder: Drei Tage Tanzverbot für München und Bayern: Gründonnerstag (ab 2 Uhr), Karfreitag und Karsamstag. Das Verbot betrifft jede Art von "Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb. Das heißt: Die Münchner Clubs bleiben auch heuer still. Aus diesem Grund bleiben manche am Karfreitag geschlossen.
Erst am Ostersonntag (0 Uhr) gilt das Verbot wieder als aufgehoben.