Tanz an Allerheiligen: Bußgeld für prominente Partymacher

München Party-Pionier Mathias Scheffel (Pacha, Filmcasino) und „Bachelorette“-Kandidat Andreas Rühl (34) sind in Münchens Szenekreisen feste Größen. Doch die beiden Partymacher haben jetzt Ärger mit dem KVR bekommen.
Und das kam so: Am 1. November 2014 lud Rühl zur Geburtstagsparty. Dafür mietete er von Scheffel das Filmcasino am Odeonsplatz an. Denn Rühl hat viele Freunde: „Meine Wohnung wurde zu klein.“
Um für die Party im Filmcasino aber den Charakter einer geschlossenen Gesellschaft zu wahren – und nur eine solche ist am Stillen Tag Allerheiligen erlaubt – habe man nur geladene Gäste eingelassen. „Und die auch nur, wenn sie beim Einlass angaben, dass sie zu meiner Geburtstagsparty wollten“, erläuterte Rühl am Mittwoch bei der Verhandlung im Amtsgericht.
Doch bei einer Kontrolle nach zwei Uhr morgens stellten zwei Polizisten fest, dass noch viele Gäste zu lauter Musik tanzten. Das passt nicht zum Stillen Tag, so das KVR.
Außerdem wurden sowohl Scheffel als auch Rühl mit weiteren Vorwürfen konfrontiert: Ein Minderjähriger (17) sei bei der Kontrolle angetroffen werden, außerdem haben zwei Gäste im Gebäude geraucht und die Freischankfläche vor dem Filmcasino soll auch nach Betriebsschluss noch genutzt worden sein.
Scheffel sollte für diese Verstöße gegen das Feiertagsgesetz insgesamt knapp 3000 Euro zahlen. Doch er legte genau wie Rühl Einspruch ein.
Dass an diesem Abend ein Geburtstag gefeiert wurde, war für die Richterin neu. Offenbar hatten die Kontrolleure diese Angaben der Partymacher nicht mitgeschrieben. Für zusätzliche Verwirrung sorgte ein Bescheid in den Akten, nachdem das Verfahren bereits eingestellt wurde. Die Richterin setzte den Prozess deshalb erst einmal aus. Es sollen Nachermittlungen angestellt werden.
Unabhängig von dem Prozess: Scheffel plädiert dafür, dass Bayern das Party-Verbot an Stillen Tagen kippt. Es sei nicht mehr zeitgemäß und für Gastronomen ein wirtschaftliches Problem.