Täter vor Gericht: Harte Strafe für den Münchner Eistee-Dieb

München - "Es war 35 Grad heiß, ich hatte kein Geld und ich hatte Durst." So erklärt Ben T. (25, Name geändert) vor Gericht, warum er am 14. August in der Lebensmittelabteilung der Kaufhof-Filiale am Marienplatz beherzt zu einer Eistee-Flasche griff, sie öffnete und daraus trank.
25-Jähriger wegen ein paar Euro in Haft
Eine Aktion, die er zwar inzwischen bitter bereut. Dass er dafür aber bereits vier Monate in U-Haft sitzt, will dem jungen Franzosen nicht in den Kopf. Tatsächlich war der Schaden durch den geständigen Ladendieb überschaubar. Neben dem Eistee hatte Ben T. auch Milch gestohlen. Gesamtwert der Beute: 4,68 Euro.
Doch Ben T. ist nicht nur wegen des Diebstahls angeklagt. Als ihn eine Sicherheitsmitarbeiterin des Kaufhauses zur Rede stellen will, schubst er sie, um fliehen zu können. Die ganze Aktion ist auf den Überwachungskameras zu sehen. Ben T. kommentiert die Bilder mit den Worten: "Und dafür ins Gefängnis?"
Mitführen einer Waffe: Kaum Spielraum für den Richter
Amtsrichter Josef Bonkamp bleibt aber wenig Spielraum. Der Grund: Der 25-Jährige hatte bei der Tat in seinem Rucksack ein Cuttermesser. "Zum Brotschneiden", erklärt er am Dienstag.
Für die Staatsanwaltschaft aber hat er damit den Tatbestand des räuberischen Diebstahls mit Waffen verwirklicht. Mindeststrafe drei Jahre. In einem weniger schweren Fall immer noch ein Jahr. Von einem solchen minder schweren Fall gehen alle Prozessbeteiligten aus. Dass der Angeklagte das Messer nicht nutzen wollte, glauben ihm alle im Saal. Es nutzt ihm bloß nichts, da allein das Mitführen einer Waffe für eine Verurteilung ausreicht.
Ein Jahr Haft für den vorbestraften Franzosen
So sieht es auch die Staatsanwältin, die ein Jahr und vier Monate Haft ohne Bewährung beantragt. Strafverteidigerin Heidi Pioch glaubt, dass das absolute Mindestmaß, ein Jahr Haft auf Bewährung, als Strafe reicht.
Doch Bewährung bekommt Ben T. nicht. Zum einen, weil er nur ein paar Monate zuvor bereits wegen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Zum anderen kann ihm Richter Bonkamp keine positive Sozialprognose ausstellen. Der 25-Jährige hat kein Geld, keine Arbeit und keine Sozialkontakte in Deutschland.
Der Richter verurteilt ihn also zu einem Jahr Haft, bleibt damit zwar an der untersten Grenze. Ein bitterer Nachgeschmack aber bleibt: Ein Jahr ins Gefängnis für den Diebstahl von zwei Getränken scheint stark übertrieben. Um das zu ändern, wäre aber der Gesetzgeber, nicht der Amtsrichter gefragt.