Supermarkt-Diebstahl: Mutter macht Kinder zu Komplizen

München - Kinder unter 14 Jahren gelten in Deutschland als schuldunfähig. Das heißt, sie dürfen nicht bestraft werden, selbst, wenn sie eine Straftat begehen.
Eine 41 Jahre alte Hausfrau, Mutter von acht Kindern, wusste dies. Sie machte drei ihrer Kinder zu ihren Komplizen, um einen Supermarkt zu bestehlen. Doch die Familie wurde erwischt. Statt der Kinder muss nun die Mutter ins Gefängnis.
Urteil: Mutter muss für acht Monate in Haft
Auch, wenn das Münchner Amtsgericht anerkennt, dass sich die 41-jährige Mutter in einer "finanziell angespannten Situation" befand, kommt sie nicht um eine Haftstrafe von acht Monaten herum. Das Urteil erfolgte bereits Ende Mai, nun gab das Amtsgericht das bekannt (Aktenzeichen 857 Ds 468 Js 196433/21). Es ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Und so soll sich die Tat dem Amtsgericht zufolge abgespielt haben: In einem Münchner Lebensmitteldiscounter gaben die Mutter und die drei Kinder zuerst ihre Pfandflaschen in den Automaten und luden dann einen Staubsauger, Nahrungsmittel, Haushaltsartikel und Kosmetikartikel in den Wagen. Der Wert lag bei etwa 150 Euro.
Kinder verließen den Laden, Mutter stellte sich an die Kasse
Mutter und Kinder gingen zur Kasse, teilten sich dort aber auf: Zwei der Kinder schoben den Einkaufswagen - ohne zu bezahlen - an der Kasse vorbei auf den Parkplatz und begannen, die Waren in ein wartendes Auto einzuladen. Die Angeklagte selbst stellte sich währenddessen mit dem dritten Kind an einer Kasse an, um die Pfandbons einzulösen.
Als Supermarktmitarbeiter die Angeklagte schließlich auf das Verhalten ihrer Kinder ansprachen, eilte diese laut Gericht nach draußen zum Auto und den Kindern. Sie versuchten zu flüchten. Doch andere Kunden waren bereits aufmerksam geworden, so dass die Flucht scheiterte.
Schon mehrere Urteile wegen Diebstahl
Das Gericht berücksichtige zwar die finanzielle Situation der Familie und dass der Schaden klein blieb. Allerdings war die Angeklagte bereits mehrmals wegen Diebstahl (auch zu Haftstrafen) verurteilt worden. Damals wurden die Kinder von ihrem Lebensgefährten und ihrer Familie betreut. Doch diese Erfahrung hat die Angeklagte auch nicht davon abgehalten, weiterhin Straftaten zu begehen.