Super-Blitzer "Poliscan": Mit dem Laser gegen die Raser

MÜNCHEN - Ob in Tunnel oder Kurven, Schnee oder Regen, ein einzelnes Auto oder dichter Berufsverkehr – er erwischt sie alle: der neue Blitzer „PoliScan“. In drei Dienstwagen der Münchner Polizei ist das Gerät derzeit versteckt.
Die Polizisten sind bei jedem Wetter unterwegs, um möglichst viele Ergebnisse zu sammeln. Und das Wetter lieferte in den letzten Wochen ja unterschiedlichste Bedingungen. „Wir machen bis Ende November Probemessungen“, sagt Ferdinand Schmitz, Leiter der Münchner Verkehrsleitzentrale. Münchner Autofahrer müssen sich noch keine Sorgen machen: Die Test-Blitzer werden nicht für echte Verkehrskontrollen verwendet, „Es erfolgt keine Anzeige“, sagt Ferdinand Schmitz.
Da kein Filmwechsel mehr nötig ist, sei die Arbeit mit dem neuen Gerät weniger aufwändig, sagt Schmitz. Die Aufnahmen hätten außerdem eine viele bessere Qualität.
Die Test-Ergebnisse schickt die Münchner Polizei an eine Projektgruppe in Fürth, die das Gerät auch unter die Lupe nimmt. Dann entscheidet das Innenministerium, ob die Polizei den „PoliScan“ kauft – und wie viele.
Der „PoliScan“ sieht zwar aus wie ein normaler Blitzer, ist aber eine Allzweck-Waffe: Das Gerät strahlt 100 Mal pro Sekunde 158 Laserstrahlen aus und überwacht damit einen bestimmten Bereich. Die Lichtimpulse werden von den Autos reflektiert. Dadurch wird ein Bewegungsprofil des Autos erstellt und die Geschwindigkeit des Autos ermittelt. Sind eines oder mehrere Autos zu schnell, schießt eine Kamera ein Bild mit Fahrer, Kennzeichen und Automarke.
Der mobile PoliScan wurde 2006 (der stationäre 2007) von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen und ist bereits in mehreren Bundesländern wie Hessen oder Baden-Württemberg im Einsatz.
Die Zulässigkeit ist aber umstritten. Viele Betroffene zweifeln die Richtigkeit der Messungen an und gingen vor Gericht. In einem Urteil am Amtsgericht Dillenburg sprach der Richter einen Autofahrer frei, der 56 Kilometer pro Stunde zu schnell gewesen sein soll. Der Richter erhob Zweifel an der Zulässigkeit des Geräts, weil Gutachter keine Aussage darüber machen könnten, ob das Gerät dem Stand der Technik entspricht. ch