Sudanese zeigt Hitlergruß – und muss vor Gericht
Der 55-Jährige Sudanese wollte gegen Neonazis protestieren. Das Verfahren gegen ihn wird eingestellt.
München - Eigentlich hatte Anwalt Konstantin Grubwinkler auf einen Freispruch erster Klasse gehofft. Doch dazu kam es nicht. Das Verfahren gegen Ahmet K. (55) wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bei einer Demo der "Bürgerinitiative Ausländerstopp" am Stachus wurde vom Amtsgericht eingestellt. Gegen die Zahlung von 350 Euro.
Immerhin bleibt dem Informatiker so die ursprüngliche Geldstrafe von 2.500 Euro erspart. Anwalt Grubwinkler: "Mein Mandant ist sudanesischer Herkunft und dunkelhäutig. Die Ausführung des Hitlergrußes gegenüber den rechtsextremen Demonstranten war für jedermann offensichtlich und eindeutig ablehnend." Der entsprechende Paragraf dürfe aber bei offensichtlicher Gegnerschaft nicht angewendet werden.
Ahmet K. sagt selbst: "Ich wollte denen zeigen, dass sie keine Demokraten sind. Sie lassen sich nicht auf politischen Diskurs ein." Seinen Zorn hatte vor allem das Abspielen von muslimischen Gebetsrufen erregt. "Ich wollte fragen, was ist der Sinn, und wollte hinweisen, dass es nicht gut ist, sowas abzuspielen. Das heizt Leute aus dem anderen Lager an und erzeugt eine sinnlose politische Spirale."
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