Stürzenberger: Geldstrafe für „Leck mich am A...“

Rechtspopulist Michael Stürzenberger (48) steht erneut vor dem Münchner Amtsgericht. Er soll einen Polizeibeamten mit dem Satz „Leck mich am A...“ beleidigt haben. Der Moschee-Gegner bekommt eine Bairisch-Lektion
Torsten Huber |
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Rechtspopulist Michael Stürzenberger (48) bei einer seiner „Info-Aktionen“ in München.
Martha Schlüter Rechtspopulist Michael Stürzenberger (48) bei einer seiner „Info-Aktionen“ in München.

Rechtspopulist Michael Stürzenberger (48) steht erneut vor dem Münchner Amtsgericht. Laut Anklage soll er einen Polizeibeamten mit dem Satz „Leck mich am A...“ beleidigt haben. Der Moschee-Gegner bekommt eine Bairisch-Lektion

München - Die Grünen hatten am 11. März zu einem Film- und Diskussionsabend ins Kino „Monopol“ an der Schleißheimer Straße geladen. Auf dem Programm steht der Dokumentarfilm „Blut muss fließen – Undercover unter Nazis“. Der Film basiert auf einer neunjährigen Recherche bei Nazi-Konzerten. Er zeigt die Gewaltbereitschaft der Szene.

Stürzenberger, der bekennende Moschee-Gegner und „Die Freiheit“-Landesvorsitzender, steht gegen 20 Uhr vor dem Kino und verteilt Flugblätter. Auf denen steht, dass die Grünen eine linksextreme Partei und undemokratisch seien: „Ich habe die Blätter verteilt, weil ich wusste, dass die Grünen mich nicht ins Kino lassen.“

Es dauert nicht lange, da kommen zwei Polizisten. Der Beamte Dominik J. (28) macht ihm klar, dass er für seine Verteilaktion eine Genehmigung benötige. Außerdem schickt ihn der Polizist mit seinen Flugblättern auf die andere Straßenseite – damit es vor dem Kino nicht zu Ausschreitungen kommt.

Stürzenberger ist darüber derart sauer, dass er den Beamten beleidigt. Vor Gericht sagt Stürzenberger: „An meine Infostände kommen immer die Linken und belagern mich laut schreiend. Die haben auch keine Genehmigung.“ Außerdem habe er den Polizisten nicht beleidigt: „Ich schätze Polizisten sehr und ich habe den Satz im Weggehen so allgemein vor mich hin gesagt. Ich habe niemanden konkret gemeint.“

Amtsrichter Matthias Braumandl gibt Stürzenberger einen kleinen Bairischkurs: „Mi leckst am Arsch“ oder „Da leckst mi am Arsch“ sei nicht strafbar. Aber „Leck mich am A...“ sei strafbar. Der Richter: „Sie sollten sich sprachlich ein bisschen integrieren.“ Urteil: 800 Euro (40 Tagessätze) Geldstrafe, da er nur 600 Euro monatlich verdient.

 

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