Stürmische Zeiten für TV-Anwalt

MÜNCHEN - Im Fernsehen mimt er in der Gerichtsshow „Richter Alexander Hold” oder in „K11 – Kommissare im Einsatz” den Staatsanwalt, im echten Leben hat der prominente Münchner Anwalt Sewarion Kirkitadse (53) jetzt selber Ärger mit der Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen Sewarion Kirkitadse Ermittlungen wegen eines Untreue-Vorwurfs aufgenommen, bestätigte Oberstaatsanwalt Anton Winkler der AZ. Der Grund: Ein Kirkitadse- Mandant macht nicht nur zivilrechtlich Ansprüche geltend, sondern hatte auch Straf-Anzeige gegen den prominenten Juristen gestellt.
Noch ist es zu früh zu sagen, ob die Vorwürfe für eine Anklage ausreichen. Erst dann würden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I in ein Strafverfahren münden – bis zum Beweis des Gegenteils gilt der Anwalt als unschuldig.
Kirkitadse selbst bestätigt zwar, dass es mit einem Mandanten Streit ums Geld gibt und auch dass dieser ihn angezeigt habe. Er möchte aber keine Details zur Sache nennen. „Es ist ein laufendes Verfahren. Ich bitte um Verständnis“, erklärte der prominente Rechtsanwalt im AZ-Gespräch.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich Kirkitadse mit einem Mandanten um Geld streitet: Im Sommer gab es bereits mit Werner H. eine juristische Auseinandersetzung. Der klagte gegen den TV-Anwalt vor dem Münchner Landgericht wegen 8000 Euro. Der verurteilte Betrüger hatte das Geld von seinem Anwalt zurück gefordert, der aber hatte Honorarforderungen geltend gemacht. Die Parteien verglichen sich.
Im Fall, der nun zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München geführt hat, wird im Februar außerdem erst einmal eine zivilrechtliche Forderung am Landgericht verhandelt. Dieses wird erst an Stelle des Amtsgerichts tätig, wenn der Streitwert 5000 Euro überschreitet. Der Ausgang dieses Verfahrens ist ebenso offen wie die Frage, ob es danach noch zu einem Strafverfahren kommt.
Stürmische Zeiten für den juristisch versierten TV-Star: Denn im theoretisch möglichen Fall einer Verurteilung würden Kirkitadse auch noch standesrechtliche Konsequenzen drohen – von der Rüge bis hin zur möglichen Höchststrafe, dem Entzug der Zulassung.
jot