Stümperhafte Sprengung? Bombenärger für die Stadt

Schwabing - Ist bei der Entschärfung der Schwabinger Bombe gestümpert worden? Und wenn ja, wer hat dann für die Schäden an den umliegenden Häusern aufzukommen? Das sind die zentralen Frage, die jetzt vor dem Landgericht verhandelt werden müssen.
Geklagt hat die Axa-Versicherung. Sie macht die Stadt für Schäden an drei Ladenlokalen in der Feilitzschstraße und der Haimhauser Straße verantwortlich. Es geht um etwa 400 000 Euro, die die Klägerin als Sachschaden- und Betriebsunterbrechungsversicherer an ihre Kunden auszahlen musste.
War die Sprengung "stümperhaft"?
Zur Erinnerung: Am 28. August 2012 wurde in Schwabing auf dem Anwesen Feilitzschstraße 7 ein am Vortag bei Bauarbeiten entdeckter Blindgänger gesprengt. Zur Ableitung der Druckwelle war vom Kampfmittelbeseitigungsdienst über der Bombe Stroh aufgeschichtet worden. Das Stroh hatte sich bei der Explosion der Bombe entzündet.
Die Versicherer sagen, dass die Ladenlokale wegen des umherfliegenden brennenden Strohs in Brand geraten seien. Die Sprengung sei "stümperhaft", jedenfalls nicht sachgerecht gewesen. Zum einen hätte es ausgereicht, den Zünder und nicht die ganze Bombe zu sprengen, zum anderen hätte die Abdeckung der Bombe mit Wassersäcken, den so genannten "water-bags" erfolgen müssen. Dann wäre weniger passiert.
Keine Erfahrung mit Sprengungen im urbanen Raum
Die Stadt München ist ganz anderer Meinung – und verteidigt die Art und Weise der Sprengung. Es habe damals keine Erfahrungswerte zu einer Sprengung im urbanen Umfeld gegeben, ist ein Argument. Zum anderen sei eine Ableitung der Explosion nach unten wegen dort verlaufender U-Bahn-Tunnel und Gasleitungen nicht möglich gewesen.
Am Morgen nach der Sprengung: Der Bombenkrater zeigt das Ausmaß der Zerstörungskraft. Foto: Peter Kneffel dpa
Außerdem könne die Versicherung doch den Grundstückseigentümer in Anspruch nehmen. Der habe den Kampfmittelbeseitigungsdienst selber alarmieren müssen. Ohne Umweg über städtischer Sicherheitsbehörden.
Dazu komme, dass der private Kampfmittelbeseitigungsdienst vom Freistaat angestellt ist, nicht von der Stadt. Die Stadt ist daher auch für etwaige Fehler bei der Sprengung nicht verantwortlich.
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Die Frage der Verantwortlichkeit soll in den kommenden Wochen geklärt werden. Falls es die Stadt erwischt, könnte es noch viel teurer werden. Andere Versicherer haben Millionen zahlen müssen und könnten noch auf den Zug der Regress-Ansprüche aufspringen.
Der Vorsitzende Richter Frank Tholl will am 8. Februar eine Entscheidung bekannt machen.