Studentin importiert Kokain-Bonbons
MÜNCHEN - Der Import von Bonbons aus Peru bringt einer Studentin Ärger mit der deutschen Justiz ein. Die in dem südamerikanischen Land frei verkäuflichen Süßigkeiten, die am Münchner Flughafen bei der 25-Jährigen gefunden wurden, enthielten nämlich einen Kokainextrakt.
Die Zoll-Fahnder am Münchner Flughafen gehen davon aus, dass die Frau die 60 Bonbons eher unbedarft als Mitbringsel nach Deutschland einführen wollte. „Was in Peru erlaubt ist, muss bei uns aber nicht auch erlaubt sein“, sagte Zoll-Sprecher Thomas Meister. Die Studentin wurde angezeigt und muss sich nun auf eine Strafe gefasst machen. Die Bonbons wurden beschlagnahmt.
Meister betonte, es sei der erste ihm bekannte solche Fall mit Bonbons. Allerdings gebe es einen Trend, Mate-Coca-Tee aus Südamerika einzuführen. Der Zollbeamte warnte Reisende vor zu sorglosem Umgang mit solchen Produkten: „Allein der Besitz oder die Einfuhr solcher Waren ist strafbar.“
„Die Bonbons enthalten Pflanzenteile der Coca-Pflanze und unterliegen deshalb dem Betäubungsmittelgesetz“, erläuterte der Sprecher des Hauptzollamts München. Auch der bei Touristen beliebte Tee aus Coca-Blättern, der in manchen Ländern Südamerikas regelrecht Nationalgetränk ist, sei in Deutschland verboten. „Bonbons und Tee sind in diesen Ländern frei verkäuflich, aber das bedeutet nicht, dass sie bei uns erlaubt sind. Da kommt das böse Erwachen oft beim Zoll“, warnte Meister. Fast jede Woche stelle der Zoll bei heimkehrenden Touristen Coca-Tee sicher.
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