Student (21) handelte mit Drogen aus dem Darknet

Im sogenannten Darknet floriert der Handel mit Drogen. Ein Student aus Ismaning hat sich so eine Reise finanziert und wurde deswegen nun verurteilt.
München – Erst vergangene Woche begann vor dem Münchner Landgericht ein Prozess gegen ein Pärchen, das mit Drogen aus dem Darknet rund 40.000 Euro verdient haben soll (AZ berichtete). Wie das Amtsgericht am Montag mitteilte, mussten sich auch dort die Richter mit einem Fall von Drogenhandel in den verschlüsselten Bereichen des Internets (siehe unten) auseinandersetzen.
Auf illegalen Schwarzmarktplattformen hatte ein heute 21-jähriger Student aus Ismaning über Jahre hinweg Ecstasy, Marihuana und Haschisch bestellt und anschließend an seine Freunde weiterverkauft. In dem Prozess wurde er vom Amtsgericht zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt.
Drogenhund fand Marihuana-Paket aus Amsterdam
Seit Sommer 2013 konnten dem 21-Jährigen der Erwerb von 370 Ecstasy-Tabletten, 1200 Gramm Marihuana und 50 Gramm Haschisch nachgewiesen werden. Mit dem Geld soll er sich eine Reise zu seiner Freundin nach Kambodscha finanziert haben.
Auf den Dealer aufmerksam wurden die Behörden, nachdem ein Drogenhund Anfang 2015 rund 200 Gramm Marihuana in einem an den Studenten adressierten Paket erschnüffelt hatte. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fanden die Ermittler weitere 116 Ecstasy-Tabletten. Insgesamt sollen die Drogen, die mit dem Fall in Verbindung gebracht werden konnten, einen Schwarzmarktwert von ca. 20.000 Euro haben.
Der voll geständige Verurteilte verspricht Besserung. Bereits in der Untersuchungshaft kümmerte er sich um einen Studienplatz. Das Gericht geht davon aus, "dass Haftzeit und das Urteil ausreichen, um ihn künftig von Straftaten abzuhalten". Er muss in der Bewährungszeit von drei Jahren ständig nachweisen, dass er einer Arbeit oder Ausbildung nachgeht, eine Therapie macht und regelmäßig zum Drogentest geht.
Was ist das Darknet?
Beim Darknet oder Deep Web handelt es sich um eine bestimmte Form von Netzwerk, die im Gegensatz zum herkömmlichen Internet, durch bestimmte Verschlüsselungs- und Verbindungsverfahren anonymes Surfen ermöglicht. Für den Zugang wird eine spezielle Software benötigt.
Zwar finden gerade wegen der Anonymität viele kriminelle Machenschaften im Darknet statt, doch das Surfen dort ist nicht per se verboten. Nur ein geringer Prozentsatz der enthaltenen Inhalte und Dienste stehen im Konflikt mit dem Gesetz.
Ursprünglich wurde das Darknet entwickelt, um Menschen in Zensurländern mit restriktivem Zugang zum Internet mehr Freiheit zu ermöglichen und generell Nutzer vor Überwachung durch Geheimdienste, Wirtschaftsunternehmen und andere Behörden mit Interesse an Nutzerdaten zu schützen.
Genutzt wird das Darknet deshalb auch viel von Journalisten, Aktivisten oder Whistleblowern. Beispielsweise wären die Revolutionen im Arabischen Frühling oder die Enthüllungen von Edward Snowden im NSA-Skandal ohne das Darknet in dieser Form nicht möglich gewesen.