Stromkunden: Was der Stadtwerke-Brief bedeutet

Stromkunden erhalten schwer verständliche Post, sie sollen einen neuen Vertrag unterschreiben. Der Text ist in kompliziertem Juristendeutsch abgefasst– die AZ erklärt, was das Ganze soll.
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Alle Stromkunden bekommen Post von den Stadtwerken
dpa Alle Stromkunden bekommen Post von den Stadtwerken

Stromkunden erhalten schwer verständliche Post, sie sollen einen neuen Vertrag unterschreiben. Der Text ist in kompliziertem Juristendeutsch abgefasst– die AZ erklärt, was das Ganze soll.

MÜNCHEN In diesen Tagen bekommen Hundertausende privater Stromkunden der Stadtwerke Post: Sie sollen einen neuen Vertrag unterschreiben. Viele sind verunsichert. Denn der Text ist in kompliziertem Juristendeutsch abgefasst. Auch aus dem Rathaus kommen Nachfragen. Die SWM erklären: Sie passen ihre Vertragsbedingungen lediglich neuen Gesetzen an. „Weder die Vertragslaufzeit, noch die Preise ändern sich.“

Bei der AZ und CSU-Stadtrat Marian Offman meldeten sich irritierte Kunden. Sie haben wie alle anderen privaten Stromkunden einen vierseitigen Brief bekommen. Auf einer Seite stehen die neuen Vertragsbedingungen (denen die alten gegenübergestellt sind), zwei Seiten umfasst der neue Vertrag, den man unterschreiben soll. Dazu gibt’s ein Begleitschreiben. Doch auch das gibt keinen Aufschluss über die wichtigsten Änderungen.

Was dahinter steckt: Die Stadtwerke haben beim Strom zwei Vertragsarten. Der eine ist die klassische „Grundversorgung“. Da muss man nichts machen, den bekommt jeder automatisch, der Stadtwerke-strom will. Für diese Grundversorgung gelten die vom Bundesgesetzgeber festgelegten Kunden-Standards.

Daneben, und das sind die meisten, bieten die SWM auch Privatverträge an: M-Strom Privat. Der ist preislich günstiger als die schlichte Grundversorgung. Doch bei diesen privaten Verträgen sind die Stadtwerke relativ frei in der Vertragsgestaltung. Jetzt übernehmen sie aber die kundenfreundlicheren Regelungen der Grundversorgung auch für Privatkunden. Die wichtigsten Neuerungen:

Zwingende Voraussetzung für einen Vertrag ist eine Einzugsermächtigung oder die Verpflichtung, in bar bei den SWM zu bezahlen.

Preisänderungen müssen die SWM mindestens sechs Wochen vorher bekannt geben. Und: Sie müssen es jedem Kunden schreiben und im Internet veröffentlichen.

Der Vertrag für Schwachlastzeiten wird transparenter.

Nun sollen die Kunden den neuen Vertrag unterzeichnet zurückschicken. Der Gesetzgeber sieht vor, dass sie den Änderungen der Vertragsbedingungen durch Unterschrift zustimmen. Wer das nicht macht, der fällt eigentlich aus seinem privaten Vertrag heraus und landet in der Grundversorgung. „Wir werden diese Kunden jedoch auch dann weiter zu den neuen Vertragsbedingungen versorgen", so SWM-Sprecherin Bettina Hess. Denn die Kunden würden mit den neuen Bedingungen nicht schlechter, sondern besser gestellt. Und die Preise? An denen ändert sich dadurch nichts. Willi Bock

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