Stricher infiziert Mann mit HIV
William F. (50) schläft trotz HIV-Infektion mit Freiern. Der Mann erkrankt an dem tödlichen Virus. Der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
München - Es ist ein schreckliches Verbrechen: Der HIV-infizierte Stricher William F. (50) führte ungeschützt Geschlechtsverkehr mit einem seiner Freier aus und steckte ihn an. Jetzt stand der Love-Boy wegen gefährlicher Körperverletzung vor einem Münchner Schöffengericht.
„Es tut mir so leid. Bitte verzeih mir“ – unter Tränen bat der Angeklagte das Opfer Thomas B. (40, Identität geändert) um Verzeihung. Thomas B. schaute ihn im Gerichtssaal nicht einmal mehr an, drehte demonstrativ den Kopf weg.
Im Mai 2009 haben sich William F. und der Immobilien-Makler Thomas B. in München kennen gelernt. Zunächst war es käufliche Liebe. „Wir haben uns dann irgendwie verliebt“, sagte der Angeklagte. Nach zwei Monaten fragte ihn Thomas B.: „Bist Du gesund?“ Und William F. soll geantwortet haben: „Ja.“ Daraufhin verzichteten beide auf Kondome.
Thomas B. erinnerte sich vor Gericht: „Wir waren vielleicht zehn Mal im Bett und hatten ungeschützten Verkehr. Ende August wurde ich krank. Ich hatte Schüttelfrost, Kopfweh und mehr als 40 Grad Fieber. Die Krankheit ging einfach nicht weg. Dann bin ich zum Arzt gegangen.“ Das war am 14. September 2009.
Als Thomas B. erfuhr, dass er HIV-positiv ist, brach für ihn eine Welt zusammen. „Ich war völlig fertig, habe gleich William angerufen. Der sagte, dass er mich nicht angesteckt habe.“ Das Gespräch am Telefon empfand Thomas B. damals als sehr seltsam: „Wenn jemand erfährt, dass er vielleicht auch Aids haben könnte, ist man doch im ersten Moment geschockt. Nicht William.“
Thomas B. erstattete Anzeige. Bis zu dem Vorfall war William F., der 1986 aus Ghana nach Deutschland kam und sieben Jahre verheiratet war, bereits zehn Jahre auf dem Strich tätig. Der Szene hat er den Rücken gekehrt, lebt in Berlin und ist dort Hausmeister.
Sein Geständnis wurde ihm hoch angerechnet. Urteil: Zwei Jahre Haft auf Bewährung und 3600 Euro Schmerzensgeld, das er an das Opfer zahlen muss.
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