Streit vor Oberlandesgericht München: Kein Bock im Bierlikör? Kein Geld!
Getränkehändler Dennis S. wollte Bockbier in seinem "Original Bayerischen Bierlikör", im Schnaps "Kloster Beuerberger Naturkraft" sollte der Kunde laut Etikett Löwenzahn und Honig herausschmecken können. Das geht aber schlecht, wenn weder Löwenzahn noch Honig drin sind. Eine Analyse des Gebräus ergab, dass lediglich Aromen und Zucker reingemischt wurden. Alle vier Produkte seien mangelhaft, so der Vorwurf.
Der Händler aus dem Raum Rosenheim fühlte sich von seinem Zulieferer betrogen und zahlte die Rechnungen nicht mehr. Immerhin 46.000 Euro. Die Schnapsbrennerei klagte daraufhin. Und gewann die erste Runde vor dem Landgericht Traunstein.
Die Richter fanden, dass die Klage auf Zahlung des Kaufpreises begründet ist, die Produkte überwiegend nicht mangelhaft seien. Beim Bierlikör und beim der Naturkraft gäbe es laut Analyse zwar Mängel, aber der Händler hätte dann einfach die Ware zurückgeben müssen, wenn er das nicht akzeptieren wollte.
Das konnte dieser aber nicht, weil er Bierlikör und Co. und schon weiter verkauft und auch Gewinn erzielt hatte. Also müsse er zahlen.
Händler beklagt Imageschaden - die Lieferung muss er wohl trotzdem zahlen
Dennis S. wollte das nicht auf sich sitzen lassen und ging in Berufung. Am Mittwoch traf man sich vor dem Oberlandesgericht (OLG) wieder.
Und da argumentiert Anwalt Peter Dürr, dass ein enormer (Image-)Schaden für den Händler entstanden sei. Es sei wichtig, "dass diese Inhaltsstoffe als Naturprodukte vorhanden sind". Dennis S. fügt hinzu, dass man dadurch Schwierigkeiten bekommen habe und sich um ein ganz neues Konzept bemühen musste.
Der OLG-Senat macht aber schnell klar, dass man im Wesentlichen den Traunsteiner Kollegen folgen werde. Um die Bezahlung der Lieferungen wird er also nicht herumkommen, finden auch die Richter am OLG. Man könne höchstens an "eine gewisse Minderung" denken. Schlechte Karten für den Händler.
Trotz der Mängel bei zwei Produkten, die übrigens offenbar von keinem Abnehmer beanstandet wurden: "Die Getränke waren sämtlich verkehrsfähig", erklärt der Anwalt der Schnapsbrennerei, Werner Jost. "Es gab lediglich Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Ingredienzen."
Nach mühsamen Vergleichsverhandlungen im Gerichtsflur einigen sich beide Parteien. Der Händler zahlt, bekommt aber einen Abschlag von etwa zehn Prozent gewährt. Er muss nur noch 41 000 Euro zahlen. Freuen konnte sich Dennis S. darüber nicht: "Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei."
Anmerkung: In der Berichterstattung über den Bierlikör-Streit könne der Eindruck entstehen, dass er weiter mangelhafte Produkte vertreibe - dem sei jedoch nicht so, sagt Getränkehändler Dennis S. im AZ-Gespräch: Die genannten Produkte "werden von mir seit 2012 nicht mehr vertrieben. Ich habe seit April 2013 einen kleinen Familienbetrieb, der mir den Kloster Beuerberger Naturkraft in bester Qualität und nur aus echtem Löwenzahn herstellt."
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