Streit vor Gericht: Ritter Sport vs Stiftung Warentest

Streit um Aromastoff geht weiter: Ritter Sport und Stiftung Warentest lehnen Vergleich ab.
dpa |
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München/Waldenbuch – Im Streit um einen Aromastoff in „Ritter-Sport“-Schokolade hat bei einer Verhandlung vor dem Landgericht München der Richter zunächst einen Vergleich vorgeschlagen. Ritter Sport und Stiftung Warentest stimmten dem am Freitag aber zunächst nicht zu. Der Richter hatte den Parteien geraten, ein gemeinsames Gutachten in Auftrag zu geben, in dem die Herkunft des Aromastoffes Piperonal geklärt werden soll.

Ende November hatte Ritter Sport eine einstweilige Verfügung gegen die Behauptung der Stiftung Warentest erwirkt, das Unternehmen habe den „chemisch hergestellten Aromastoff“ Piperonal verwendet. Die Stiftung Warentest hatte dagegen Einspruch eingelegt. Ritter Sport stellt sich auf den Standpunkt, dass es sich um ein natürliches Aroma handelt. Die Stiftung Warentest hatte diese Kennzeichnung in einem Test ursprünglich als irreführend bezeichnet, weil sie einen chemisch hergestellten Aromastoff nachgewiesen habe. Vor Gericht geht es erst einmal nur um die Behauptung. Das Testverfahren von Warentest ist nicht Gegenstand der Verhandlung.

Eine Vertreterin von Stiftung Warentest sagte vor Gericht, es gebe kein Verfahren, in dem man sicher nachweisen könne, aus welcher Quelle Piperonal gewonnen und wie es dann letztlich auch hergestellt wurde. Ritter Sport beruft sich auf eine Garantieerklärung des Aromenherstellers Symrise. Darin bestätigt die Firma, dass der Rohstoff ein natürlicher Aromastoff sei. Im Gerichtssaal stellte Symrise nun unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Produktionsmethode des Aromastoffes vor. Piperonal kommt laut Ritter Sport unter anderem in Blütenölen, aber auch in Pflanzen wie Pfeffer oder Dill vor. Der Schokoladenhersteller argumentiert, dass die Stiftung Warentest aufgrund ihrer Analysemethode die Herkunft des Piperonal nicht feststellen kann.

 

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