Streit ums Erbe
Der Parkhausmörder hat Ärger mit der Familie - sein Bruder hält ihn für erbunwürdig
München - In Fußfesseln wird Benedikt T. (35) von zwei Justizwachbeamten in den Gerichtssaal 28 im Münchner Justizpalast geführt. Schick sieht er aus. Dunkler Anzug, weißes Hemd, getönte Brille und wieder volles Haar.
Die hatte er sich 2008 aus Protest abrasiert. Und stets beteuert: „Ich habe meine Tante nicht ermordet.“ Dem Richter warf er vor: „Sie erzählen so einen Müll!“ Im Justizpalast wird der Mordfall an seiner Tante und Parkhaus-Millionärin noch einmal aufgerollt. Ziel: Es geht um den Nachlass der Ermordeten Charlotte Böhringer (†59).
Sie wurde am Abend des 15. Mai 2006 in ihrem Penthaus oberhalb ihres Parkhauses erschlagen. Sie soll mehrere Millionen hinterlassen haben. Benedikt T. soll sie wegen eines Testaments-Streits ermordet haben. Benedikt T. soll in dem Verfahren von seinem Bruder als erbunwürdig erklärt werden. Ein schlauer Schachzug.
Das Münchner Schwurgericht hatte den Ex-Jura-Student Benedikt T. nicht nur zur lebenslanger Haft mit der besonderen Schwere der Schuld verurteilt. Sondern erkannte ihn auch wegen der Tat an seiner Tante als erbunwürdig an. Das bedeutet: Der Erbanteil von Benedikt T. geht an den Freistaat.
Nur wenn seine Familie jetzt Benedikt T. wirklich für den Mörder hält, kann das Gericht ihn enterben. Das Zivilgericht muss jetzt zu einem eigenen Urteil kommen und feststellen, ob Benedikt T. unschuldig oder schuldig ist. Die Fragen der Richterin beantwortet er ausschweifend: „Meiner Tante gingen die ganzen Weiber in ihrem Parkhaus auf den Geist.“
Ein Mann habe 2006 schließlich die Buchhaltung übernommen. Dieser Mann war später einer der Hauptbelastungszeugen gegen Benedikt T. Der Zeuge sprach davon, dass er Streit mit seiner Tante gehabt hätte. Diesen Streit habe der neue Buchhalter falsch gesehen. „Wenn mir meine Tante mal Hausverbot erteilt hat, bedeutete dies nichts. Ich war gleich wieder da“, so T. Der Prozess dauert an.
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