Streit um Weihnachtsoratorium wird erst nächstes Jahr verhandelt
München - Der Gerichtsstreit um eine Weihnachtstradition in München wird sich ins Jahr 2023 ziehen: Im Zwist um einen verwehrten Termin für die Aufführung eines Weihnachtsoratoriums will das Landgericht München I am 8. Februar Zeugen hören. Im Mittelpunkt werde dabei die Frage stehen, ob es im Konzertsaal Gasteig eine langjährige Praxis gab, Termine für bestimmte Veranstalter im Voraus zu reservieren, sagte eine Gerichtssprecherin.
Weihnachtsoratorium am Gasteig vor Gericht
Die Klägerin behauptet, dass dies im Jahr 2019 auch für das von ihr vorgesehene Weihnachtsoratorium der Fall gewesen sei – und fordert 50.000 Euro Schadenersatz, nachdem der Bach-Chor den Veranstalter gewechselt hatte und sie mit einem neuen Chor auf einen Ersatztermin ausweichen musste. Das Konzerthaus bestreitet, dass das vierte Adventswochenende der Klägerin zugesagt worden sei.
Die Klägerin hatte geltend gemacht, das Weihnachtsoratorium jedes Jahr am vierten Adventswochenende im Gasteig zu veranstalten. Als der Bach-Chor 2019 zu einem anderen Veranstalter wechselte, übertrug der Konzertsaal den Termin auf den neuen Veranstalter. Die Klägerin musste mit neuem Chor auf einen Ersatztermin ausweichen.
Neben Schadenersatz für entgangene Einnahmen möchte sie auch für künftige Einbußen entschädigt werden. Nach vorläufiger Einschätzung sah das Gericht aber keinen Grund dafür. Dass der Konzertsaal auch künftig verpflichtet sei, den Adventstermin ausschließlich der Klägerin vorzubehalten, ergebe sich weder aus dem Vertrag noch aus kartellrechtlichen Erwägungen.
Mit Blick auf das Jahr 2019 kam das Gericht dagegen vorläufig zu der Einschätzung, dass der Austausch des Chors kein ausreichender Grund war, die Reservierung der Veranstalterin zu stornieren. Die Klägerin habe schließlich auch weiterhin am Wochenende des vierten Advents das Weihnachtsoratorium aufführen wollen, hieß es. Ob es eine solche Reservierung gab, soll nun mit Hilfe der Zeugen geklärt werden.
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