Streit um Vilsmaiers Film "Nanga Parbat"

Ein Produzent wollte 230.000 Euro von der Produktionsfirma des Joseph Vilsmaier-Films – Die Klage wurde abgewiesen. Dabei zählt dieser Film gar nicht zu seinen größten Erfolgen...
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Joseph Vilsmaier und Reinhold Messner bei der Premiere von "Nanga Parbat".
dpa Joseph Vilsmaier und Reinhold Messner bei der Premiere von "Nanga Parbat".

MÜNCHEN - Ein Produzent wollte 230.000 Euro von der Produktionsfirma des Joseph Vilsmaier-Films – Die Klage wurde abgewiesen. Dabei zählt dieser Film gar nicht zu seinen größten Erfolgen...

Er hat schon erfolgreichere Filme gemacht. Joseph Vilsmaiers Bergsteiger-Drama „Nanga Parbat“ über die Geschichte der Brüder Reinhold und Günther Messner lockte bislang nur 235000 Menschen in die Kinos. Der Erfolgsregisseur („Rama dama“, „Stalingrad“, „Schlafes Bruder“, „Comedian Harmonists“) ist andere Zahlen gewohnt. Und doch gibt es Streit um den kleinen Kuchen.

Ein Münchner Filmproduzent hat geklagt, weil ihm seiner Meinung nach 230000 Euro Garantiesumme aus seinen Verträgen zustehe. Das Landgericht sah das nicht so, wies seine Klage gegen Vilsmaiers Produzenten jetzt ab. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der Kläger in Berufung gehen. "Was die Klägerin nicht nachvollziehen kann, ist, dass die Beklagte behauptet, der Geschäftsführer der Klägerin hätte den Regisseur Joseph Vilsmaier überhaupt nicht gekannt und deshalb hätten alle abgeschlossenen Verträge zwischen Klägerin und Beklagter keine Gültigkeit", erklärt die klagende Filmproduktions-GmbH des Produzenten.

Joseph Vilsmaiers trat in dem Rechtsstreit als Zeuge auf. Und berichtete unter anderem, dass er nur unverbindlich mit dem Kläger ins Gespräch gekommen war. Zwar sei man dann später auch geschäftlich in Kontakt gewesen, der Produzent sollte Investoren für den Film interessieren, aber das habe dieser dann nicht geschafft.

Kläger fühlt sich ausgebootet

Stattdessen habe es Ärger gegeben, weil der Kläger zum Abflug des Filmteams einen Pressefotografen mitgebracht habe. Vilsmaier fand schließlich selber einen Geldgeber. Der Kläger fühlte sich danach ausgebootet. Es kam zum Bruch mit dem Regisseur.

Auf einen Vergleich ließen sich die Parteien nicht ein. Die 21. Zivilkammer des Landgerichts musste den Fall entscheiden. Jetzt steht der klagende Filmproduzent erst einmal mit leeren Händen da. Das Landgericht habe aber wichtige Beweise nicht ausreichend gewürdigt, findet der Kläger. Eine Berufungssinstanz soll das überprüfen.jot

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