Streit um Tatort-Vorspann: Münchnerin will mehr Geld
MÜNCHEN - Der Kult-Krimi der ARD steht in München vor Gericht - und es geht um 150 000 Euro. Eine Münchner Grafikerin, die vor 40 Jahren den Tatort-Vorspann entworfen haben will, verklagt den BR und WDR auf Nachzahlung.
Ins Visier der Justiz ist der Trailer aus der berühmten Krimi-Serie „Tatort“ geraten: Die in München lebende Urheberin und Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa verlangt vom Bayerischen Rundfunk (BR) und WDR eine finanzielle Nachzahlung. Außerdem will sie im „Tatort“-Nachspann genannt werden. Den Streitwert hat das Landgericht München I auf 150000 Euro festgelegt.
Seit fast 40 Jahren läuft der Kulttrailer am Sonntag, ab 20.15 Uhr, in der ARD. Fadenkreuz, zwei Augen, Beine auf der Flucht. Die Szene wurde damals mit dem unbekannten Schauspieler Horst Lettenmeyer gedreht. Umgerechnet bekam er 200 Euro für den Job. Lettenmeyer, der jetzt in seiner eigenen Firma Leuchten herstellt, äußerte in einem Interview, dass die Gage „eine Unverschämtheit“ gewesen sei. Aber er ergab sich seinem Schicksal und entschied: „Ich klage nicht.“
Vor Gericht muss Kristina Böttrich-Merdjanowa beweisen, dass sie das so genannte Storyboard für die Krimi-Reihe entwickelt hat. Sie behauptet, dass sie damals von einer Münchner Produktionsfirma, die mit den ARD-Sendeanstalten zusammen gearbeitet hatte, beauftragt wurde. Sie habe die Innenaufnahmen mit Lettenmeyer in der Maximilianstraße gedreht . Die Außenaufnahmen mit dem laufenden Schauspieler wurden auf dem ehemaligen Flughafen München-Riem gefilmt. Umgerechnet hat sie dafür 1278 Euro Gage erhalten.
Offiziell ist ein BR-Redakteur Schöpfer des Vorspanns
„Das ist zu wenig“, sagt Nikolaus Reber, Rechtsanwalt der Klägerin Böttrich-Merdjanowa. Offiziell heißt es, dass der Vater des „Tatort“-Vorspanns der BR-Redakteur Peter Hoheisel ist. Dagegen sagt die Künstlerin: „Als verantwortlicher Redakteure hatte er aber mit der Kreation nichts zu tun.“ Hoheisel habe auch niemals behauptet, dass er der Urheber sei.
Gut abkassiert hat dagegen der Jazz-Musiker Klaus Doldinger. Schöpfer der Tatort-Titelmusik. Immer wenn der „Tatort“ ausgestrahlt wird, bekommt Doldinger durch die Musik-Verwertungsgesellschaft Gema Geld. Die Höhe des Streitwerts errechnen die Kläger auf die vielen Sendungen. Rund 19200 Mal wurde allein bei ARD und ORF die Krimireihe ausgestrahlt. Hinzu kämen noch Sendungen in anderen Länder, Videokassetten und DVDs.
Von den Rundfunkanstalten wird die Künstlerin eine genaue Gewinnabrechnung verlangen. Damit sie die Höhe ihrer noch ausstehenden Gage genau zu beziffern. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) habe der Urheber einen Anspruch auf Auskunft. Jetzt entscheiden die Richter.
Torsten Huber