Streit um Rückübertragung: Stäblidurchstich vor Gericht

Das OLG klärt noch die letzten Streitigkeiten um die Rückübertragung der Grundstücke.
John Schneider |
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München - Nach jahrzehntelanger Planung und ebensolangem Widerstand vieler Forstenrieder Anwohner war der so genannte Stäblidurchstich im Jahr 2013 von der Regierung von Oberbayern gestoppt worden. Mit den juristischen Aufräumarbeiten haben die Gerichte bis heute zu tun.

Denn die ehemaligen Grundstückseigentümer, die vor fast 40 Jahren ihre Grundstücke wegen des Verkehrsprojektes an die Stadt verkaufen mussten, wollen diese zurück. Mit Klagen auf Rückübertragung von Grundstücken hatte sich das Oberlandesgericht bereits in zwei vorhergehenden Verhandlungen beschäftigt.

In weiten Teilen wurde den ehemaligen Eigentümern auch Recht gegeben. Begründung: Nachdem die Landeshauptstadt das Planungsziel "Stäblidurchstich" im Jahr 2014 endgültig aufgegeben hat, ist die Geschäftsgrundlage für die Grundstücksübertragungen weggefallen. Hätten die Eigentümer dies vorher gewusst, hätten sie ihre Grundstücke nicht der Stadt überlassen. Die Richter verurteilten die Stadt zur Rückübereignung der Flächen.

Wer ist der rechtmäßige Erbe?

Am Donnerstag ging es lediglich noch darum, wer im Falle eines 379-Quadratmeter-Grundstücks, das 1983 von der Stadt für umgerechnet 93.000 Euro für den Stäblidurchstich erworben wurde, die Rückgabe fordern darf: Eine Großnichte der ehemaligen Grundstückseigentümerin, der das Grundstück 1986 überlassen wurde oder die Erbengemeinschaft der Frau, die geltend macht, dass die Großnichte ihre Ansprüche inzwischen auf sie übertragen habe.

Die OLG-Richter folgten dieser Argumentation und verurteilen die Stadt, die übereignete Fläche gegen die Rückzahlung des Kaufpreises an die Erbengemeinschaft zurück zu übereignen.

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