Streit um Platz im Gericht: Wirbel vor NSU-Prozess

Der NSU-Prozess sorgt schon vor seinem Beginn für Wirbel. Acht türkische Opfer, aber kein fester Platz für türkische Medien und auch kein reservierter Platz für den Botschafter – das Gericht steht unter Druck.
von  dpa

Der NSU-Prozess sorgt schon vor seinem Beginn für Wirbel. Acht türkische Opfer, aber kein fester Platz für türkische Medien und auch kein reservierter Platz für den türkischen Botschafter – das Gericht steht knapp drei Wochen vor dem Start massiv unter Druck.

München - Es könnte doch so einfach sein: Ein zweiter Saal, in den die Verhandlung für die Medien übertragen wird – schon wäre der Streit um die Platzvergabe für Medien beim NSU-Terrorprozess vom Tisch. Geht rechtlich nicht, sagt das Oberlandesgericht (OLG) München. Es steht nicht wirklich etwas dagegen, meinen jedoch andere. Das OLG und der Senat, der über Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) zu Gericht sitzen soll, kommt schon vor Prozessbeginn massiv unter Druck.

Dem NSU werden zehn Morde angelastet, acht der Opfer waren türkischer Abstammung. Dass bei dem Akkreditierungsverfahren nach zeitlichem Eingang türkische Medien keinen der 50 reservierten Plätze im Gerichtssaal bekamen, sorgt daher für einen Sturm der Empörung. Die türkische Presse werde ausgeschlossen, heißt es gelegentlich schon. Auch wenn türkische Medien durchaus in den Saal können – wenn Plätze frei sind.

Einige Medien boten an, türkischen Kollegen ihren Platz zu überlassen. Doch das Gericht sagt kategorisch Nein. „Wir können nicht im Nachhinein die Akkreditierungsbedingungen ändern“, sagt Sprecherin Margarete Nötzel. Ahmet Külahci, Chefkorrespondent der „Hürriyet“, kommentierte im BR, von deutschen Kollegen habe er „mehr Solidarität bekommen als von den deutschen Justizbehörden“.

Die Frage nach einem zweiten Saal, in den der Prozess übertragen werden könnte, hat das Gericht eigentlich abgehakt. OLG-Präsident Karl Huber sagte vor fast zwei Monaten: „Eine Übertragung der Verhandlung in einen anderen Saal ist rechtlich nach deutschem Verfahrensrecht nicht möglich.“

Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz sind im Gerichtssaal „Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts“ unzulässig. Die Geschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen und Journalisten Union, Cornelia Haß, argumentiert aber, eine Übertragung für akkreditierte Journalisten sei keine öffentliche Vorführung. Ähnlich sieht das Nebenklage-Anwältin Angelika Lex. „Ich verstehe die Angst des Senats, einen Revisionsgrund zu schaffen. Aber rechtlich sehe ich es nicht als problematisch an“, sagt sie. „Es gibt keine höchstrichterliche Entscheidung zu der Frage, ob eine Übertragung außerhalb des Gerichtssaales möglich ist.“

Die „Süddeutsche Zeitung“ erinnert am Mittwoch an den ersten Auschwitz-Prozess, von dem es einen Tonbandmitschnitt gebe. Der Vorsitzende des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, Werner Leitner, habe sich in seiner Dissertation „Videotechnik im Strafverfahren“ damit befasst – und wundere sich, wie „störrisch“ sich die Justiz im NSU-Verfahren der Technik verweigere.

Schon seit Wochen hagelt es Kritik am Gericht. Der Saal A 101 sei zu klein, hieß es. Einen Aufschrei gab es auch, als der Senat sich weigerte, einen festen Platz für den türkischen Botschafter zu reservieren. Bekäme freilich der Botschafter einen Platz, könnten andere das auch fordern. Aber nur knapp die Hälfte der gut 100 Plätze für die Öffentlichkeit darf reserviert werden. Weitere 120 Plätze müssen für die 71 Nebenkläger und ihre 49 Anwälte frei bleiben. OLG-Präsident Huber hat sich stets vor den Vorsitzenden des Senats, Manfred Götzl, gestellt, der über Platzvergabe und Akkreditierung entscheidet. Diese Entscheidungsfreiheit ist ein fester Bestandteil der für den Rechtsstaat so wesentlichen richterlichen Unabhängigkeit.

Fraglich ist, wie der Prozess am 17. April nun unbelastet beginnen soll. Dabei wäre ein guter Start nach den Pannen bei der Aufklärung der NSU-Mordserie so wichtig. „Weltweit hat das Versagen der Sicherheitsbehörden bei der Aufklärung der NSU-Morde für Schlagzeilen gesorgt“, sagt Grünen-Chef Cem Özdemir. Umso wichtiger sei nun internationale Transparenz. Immer lauter wird die Forderung: Das Gericht muss eine Lösung finden. „Sonst entsteht der Eindruck, dass mit dem Thema sehr unsensibel umgegangen wird“, sagt Lex. Die Wahl des Saales A 101 ist für Nebenklage-Anwältin Lex aber nachvollziehbar. Ein solches Verfahren brauche Logistik, die es etwa in einer Messehalle nicht gebe. „Ich muss gestehen, dass mir trotz intensiven Überlegens kein anderer Saal eingefallen ist.“

 

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