Streit um Pferdetritt landet vor Münchner Gericht

Beim Striegeln wird eine Adlige von dem Pferd getreten - und fordert Schmerzensgeld. Das Münchner Landgericht muss sich mit dem Fall befassen.
von  John Schneider
Die Schimmelstute schlug aus und verletzte die Gräfin schwer. (Symbolbild)
Die Schimmelstute schlug aus und verletzte die Gräfin schwer. (Symbolbild) © imago images/imageBROKER/Julia Moll

München – Im Streit um einen Pferdetritt hat eine adelige Reiterin dem Grunde nach vor Gericht Recht bekommen. Die Gräfin hatte eine Pferdebesitzerin verklagt, weil sie beim Striegeln von deren Stute getreten worden war. Die Klägerin erlitt dadurch einen Kreuz- und Innenbandriss am Knie und forderte Schadenersatz und Schmerzensgeld von rund 20.000 Euro.

In der Sache bekommt die Frau vom Landgericht Recht. Die vereinbarte Reitbeteiligung führe nicht per se zu einem Haftungsausschluss. Über die Höhe der Zahlung muss aber noch verhandelt werden.

Gericht: Opfer hat den Pferdetritt nicht selbst verschuldet

Die Beklagte hatte argumentiert, dass die Tierhalterhaftung durch die Reitbeteiligung der Gräfin ausgeschlossen sei. Außerdem habe die Klägerin beim Striegeln nach einer Bremse auf der Schimmelstute geschlagen und somit den Tritt selbst provoziert. Das wiederum glaubte das Gericht nach Anhörung eines Gutachters nicht - dass das Tier treten würde, sei nicht zu erwarten gewesen. Die Gräfin habe also keine Mitschuld. Außerdem sei ein nicht ausdrücklich im Vertrag geregelter Haftungsausschluss zwischen Pferdehalter und Reiter wegen der weitreichenden Konsequenzen nur im Ausnahmefall anzunehmen.

Die Parteien hätten sogar vereinbart, dass die Reiterin als Reitbeteiligung in die Haftpflichtversicherung der Pferdehalterin mit aufgenommen werden sollte, was gegen einen Haftungsausschluss spreche. Zumal die Reiterin durch den Vertrag verpflichtet worden sei, eine Unfallversicherung abzuschließen.

Da die Parteien noch darüber streiten, welche Verletzungen genau entstanden sind, hat das Gericht zunächst ein Grundurteil gesprochen. Sofern es rechtskräftig wird, wird die Höhe des Schadenersatzes bestimmt.

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