Streit um Penzberger Gemeinde: Minister bezichtigt Imam der Lüge

Der Ton wird schärfer: Im Streit um die Erwähnung der Penzberger Islam-Gemeinde im Verfassungsschutzbericht habe der Imam gelogen. Sagt der Innenminister.
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Die Penzberger Moschee: Die Islam-Gemeinde liegt im Streit mit Innenminister Joachim Herrmann.
az Die Penzberger Moschee: Die Islam-Gemeinde liegt im Streit mit Innenminister Joachim Herrmann.

PENZBERG/MÜNCHEN - Der Ton wird schärfer: Im Streit um die Erwähnung der Penzberger Islam-Gemeinde im Verfassungsschutzbericht habe der Imam gelogen. Sagt der Innenminister.

Im Konflikt mit der Islamischen Gemeinde Penzberg verschärft der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) den Ton. Der CSU-Politiker bezichtigte den örtlichen Imam Benjamin Idriz in der „Welt am Sonntag“ laut Vorabbericht der Lüge: Ein Problem sei, dass Imam Idriz „einfach gelogen“ habe. Dieser habe immer wieder angegeben, dass es keine Kontakte mehr zwischen der Islamischen Gemeinde Penzberg und verfassungsfeindlichen Organisationen gebe.

„Das ist einfach falsch. Die Wahrheit ist, dass nicht irgendwer irgendwelche Kontakte pflegte, sondern dass Herr Idriz persönlich in ständigem telefonischen Kontakt mit Spitzen dieser radikalen Organisationen stand“, kritisierte Herrmann. Deswegen sei „hier große Vorsicht geboten“.

Herrmann verteidigte zugleich die Tatsache, dass die Gemeinde im bayerischen Verfassungsschutzbericht genannt wird. „In der Gemeinde wird sehr viel positive Arbeit geleistet. Das ist gar keine Frage“, sagte er. Das Problem aber sei, dass in der Gemeinde auch Menschen unterwegs seien, die Kontakte „zu mehr als problematischen Personen unterhalten“ und führende Positionen bei der Islamischen Gemeinde Deutschland und Milli Görüs hätten, die als radikal gelten.

Mit Eilantrag gescheitert

Die Islamische Gemeinde Penzberg war erst kürzlich vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit ihrem Eilantrag gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht 2008 gescheitert. Idriz' Rechtsanwalt Hildebrecht Braun strengt jetzt ein Hauptsacheverfahren an und will durch alle Instanzen gehen. „In der mündlichen Verhandlung wird der Imam die Richter überzeugen“, sagte Braun. Wenn nicht, „dann ist der Weg zum Bundesverwaltungsgericht oder dem Bundesverfassungsgericht offen“.

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